Inhalt
Vorübergehende Verkehrsbeschränkung
Das Einbiegen von der Seestrasse in die Bahnhofstrasse/Thalackerstrasse ist nicht gestattet. Die Zufahrt zur Thalackerstrasse erfolgt via Bahnhofstrasse. Die Wegfahrt von der Bahnhofstrasse/Thalackerstrasse bzw. das Einbiegen in die Seestrasse ist jederzeit gewährleistet. Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |