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Revision Strompreise ab 1. Januar 2012

30. August 2011
Erwägungen
Die schweizerischen Stromversorger sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bis Ende August 2011
ihre neu kalkulierten Energie- und Netznutzungspreise für das Jahr 2012 verbindlich bekannt zu
geben. Die Kalkulationskriterien sind für alle Stromversorger gleichermassen vorgegeben.

Rechtsgrundlage
Gestützt auf den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10. Dezember 2009 fallen Änderungen der Strompreise in die Befugnis des Gemeinderates. Ausgenommen sind Festsetzungen von gesetzlichen Abgaben wie Systemdienstleistungen (SDL) und die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Der Gemeinderat hat die neuen Strompreise an seiner Sitzung vom 8. August 2011 beschlossen.

Allgemeine Strompreisentwicklung in Horgen
  1. Die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen bleiben unverändert bei 1.35 Rp. pro Kilowattstunde (kWh).
  2. Die gesetzlichen Abgaben an Swissgrid für SDL werden von 0.77 Rp./kWh um 40.26 % auf 0.46 Rp./kWh gesenkt.
  3. Die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische bleibt unverändert bei 0.45 Rp./kWh.
  4. Der durchschnittliche Energiepreis verändert sich um ± 0 %.
  5. Die Netznutzungs-, Grund- und Leistungspreise werden durchschnittlich um 7.3 % gesenkt.
Durchschnittlich werden die Horgner Strompreise um 4.3 % gesenkt (Schweiz –2%).

Neues Stromprodukt Erneuerbar+ aus 100 % erneuerbarer Energie
Der Horgner Strommix beinhaltet zurzeit rund 80 % Kernenergie. Auf dieser Basis gewährleistet die Gemeinde Horgen die Versorgungssicherheit zu möglichst günstigen Konditionen. Um der steigenden Nachfrage nach atomstromfreier, erneuerbarer Energie gerecht zu werden, haben die Gemeindewerke ihre Produktpalette mit Erneuerbar+ erweitert. Preissensitive Kunden können zum geringen Aufpreis von generell 0.4 Rp./kWh ihren gesamten Strombezug mit 100% erneuerbarer Energie abdecken lassen. Detaillierte Informationen und Bestellformulare für Erneuerbar+ erhalten Sie bei den Gemeindewerken Horgen.

Inkraftsetzung
Die neuen Strompreise treten per 1. Januar 2012 in Kraft. Die detaillierten Strompreise sind bei den Gemeindewerken Horgen erhältlich oder im Internet abrufbar: www.horgen.ch unter Strompreise 2012.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 214, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Elektrizitätswerk Horgen

Strompreise im Überblick (gültig ab 1. Januar 2012)
Strompreise im Detail

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