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Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes

3. Juni 2011
Folgendes Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt:

Rainweg - Einmündung Püntstrasse, inkl. neue Unterflursammelstelle und Anpassung der Parkierungsanlagen
Die Projektunterlagen liegen ab Freitag, 3. Juni während 30 Tagen, d.h. bis am Montag, 4. Juli 2011, während den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt beim Gemeinderat Horgen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch dieses Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss schriftlich und mit Begründung im Doppel eingereicht werden.

Horgen, 3. Juni 2011

Gemeinderat Horgen

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