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Bauliche Massnahmen in der Tempo-30-Zone "Seegartenstrasse"

20. Mai 2011
Horgen: Öffentliche Auflage der Ausführungsprojekte "Bauliche Massnahmen Tempo 30" gemäss § 16 Strassengesetz

Bauliche Massnahmen in der Tempo-30-Zone "Seegartenstrasse"

Neue Zone Seegartenstrasse
  • Seegartenstrasse, von der Liegenschaft Haus Nr. 67 bis zum Ende der Seegartenstrasse (Kehrplatz)
  • Fussgängerschutz längs mit Leitpfosten vis-a-vis Liegenschaft Haus Nr. 65
  • Vertikalversatz (Auframpung) nach Einmündung Giessereiweg
  • Vertikalversatz (Auframpung) vor dem Parkbad Seerose
  • Versetzen von 3 Betonelementen in der Seegartenstrasse

Die Projektdossiers liegen ab Publikation vom 20. Mai 2011, während 30 Tagen im Bausekretariat Horgen zur Einsicht auf.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Projekte beim Bezirksrat Horgen, Seestr. 124, 8810 Horgen, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Gemeinderat