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Bauliche Massnahmen in der Tempo-30-Zone "Plattenstrasse West"

3. September 2010
Oeffentliche Auflage der Ausführungsprojekte „Bauliche Massnahmen Tempo 30“ gemäss § 16 Strassengesetz.

Neue Zone Plattenstrasse West

  • Plattenstrasse, von der Seestrasse bis zur Gemeindegrenze zu Oberrieden Auframpung Fussgängerübergang vor Einmündung Seeblick- und Amalie-Widmer-Strasse in der Plattenstrasse (vertikalen Versatz).
Versetzen von 5 Betonelementen in der Plattenstrasse.

Die nachfolgend aufgeführten Strassen sind Bestandteil dieser neuen Tempo-30-Zonen, jedoch erfolgen hier KEINE baulichen Massnahmen.

  • Amalie-Widmer-Strasse
  • Grenzweg
  • Plattenrain

Die Projektdossiers liegen ab Publikation vom 3. September 2010, während 30 Tagen im Bausekretariat Horgen zur Einsicht auf.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Projekte beim Bezirksrat Horgen, Seestr. 124, 8810 Horgen, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Gemeinderat