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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist mit Einschränkungen und Behinderungen, je nach Signalisation, gestattet.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Tiefbauamt Horgen