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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen - Legislaturschwergewichte für die Amtsdauer 2010/2014

6. August 2010
Gemeinderat bestimmt Legislaturschwergewichte für die Amtsdauer 2010/2014
Der Gemeinderat Horgen hat sich kurz nach der Konstituierung zu Beginn der neuen Legislaturperiode zu einer zweitägigen Klausur zurückgezogen. Die beiden arbeitsintensiven Tage standen unter dem Motto "Horgen gemeinsam weiterbringen". Der Gemeinderat setzte sich eingehend mit den Themen auseinander, die Horgen in den nächsten Jahren beschäftigen werden. Er führte eine Standortbestimmung durch, analysierte das Gemeinde-Umfeld und traf Annahmen über mögliche Entwicklungen. Aus der Vielzahl von Themen hat der Gemeinderat acht Legislaturziele (Schwerpunktthemen) definiert. Diesen wird sich der Gemeinderat mit besonderer Aufmerksamkeit widmen. Er wird jedoch auch die anderen Aufgaben seriös und zielorientiert angehen. Neben den wichtigen Themen für Horgen hat der Gemeinderat auch die Grundsätze für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit im Rat formuliert.

Wirkungsvolle Zusammenarbeit im Rat
 
Arbeitsweise
Der Gemeinderat Horgen arbeitet ziel- und lösungsorientiert. Er sucht nach sachgerechten, ausgewogenen und weitsichtigen Lösungen. Die Ressourcen setzt er haushälterisch und umweltschonend ein.

Umgang
Der Umgang im Gemeinderat ist geprägt von gegenseitigem Respekt, von Ehrlichkeit, Loyalität, Toleranz und Kollegialität nach innen und aussen. Die Zusammenarbeit ist professionell, motiviert und profiliert.

Information und Kommunikation
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass eine transparente und sachliche Information und eine aktive Kommunikation von grosser Wichtigkeit sind. Er vertritt die Anliegen offen und verständlich.

Legislaturziele / Schwerpunktthemen
1. Kommunikation nach aussen

Hauptzielsetzung
Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung regelmässig über seine Tätigkeit. Er nutzt die Instrumente einer zeitgemässen Kommunikation und sucht das persönliche Gespräch mit Betroffenen. Texte sind leicht verständlich formuliert und die eingesetzten Medien ansprechend gestaltet. In einem Kommunikationskonzept werden die Grundzüge der Informations- und Kommunikationspolitik einheitlich für Behörden und Verwaltung festgelegt.

Massnahmen

  • Erarbeitung Kommunikationskonzept
  • Jährlicher Rechenschaftsbericht gemäss Art. 28 Abs. 2 GO
  • Neugestaltung Jahresrechnung und Voranschlag
  • Ansprechende Publikationen (Corporate Identity)
  • Regelmässiger Verhandlungsbericht
  • Regelmässige Presseanlässe
  • Update Homepage (Suchmodus)
  • Kundenzufriedenheit überprüfen
 
2. Finanzpolitik


Hauptzielsetzung
Der Steuerfuss soll trotz unsicherem wirtschaftlichem Umfeld und hoher Investitionstätigkeit bei konkurrenzfähigen 90 % gehalten werden. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt im Durchschnitt 100 % und eine Verschuldung wird, wenn überhaupt notwendig, möglichst tief gehalten. Die Verwirklichung von politischen Zielen richtet sich nach den Möglichkeiten des Finanzhaushalts.


Massnahmen

  • Fortsetzung Finanzcontrolling
  • Einführung IKS (internes Kontrollsystem)
  • Konkrete Vorgaben für den Budgetprozess inkl. Bau- und Finanzprogramm rechtzeitig festlegen
  • Integrative Aufgaben- und Ressourcenplanung einführen
  • Gebührenfinanzierte Aufgabenbereiche werden bei der Beurteilung der Gesamtbelastung mitberücksichtigt

3. Horgen 2020

Hauptzielsetzung
Der Gemeindeart entscheidet über die Ausrichtung und Umsetzung der Horgner Gesellschaftspolitik: inhaltlich, strategisch und organisatorisch. Als Basis und Grundlage der Überlegungen dienen die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens (November 2008) und des erstellten Umsetzungsplans (Januar 2009) mit den entsprechenden Handlungszielen.

Massnahmen

  • Der Gemeinderat entscheidet über die Einbindung der gesellschaftspolitischen Teilbereiche in die Gemeindeverwaltung. Beispiele: Integration als übergeordnete Aufgabe, Migrantinnen und Migranten, Nachbarschaftshilfe, Freiwilligenarbeit, Familienergänzende Betreuung, etc.
  • Arbeitsaufnahme Kommission Gesellschaftspolitik gemäss OrgVO
  • Klärung von Verantwortlichkeiten, Ressourcen, Projektleitung(en)
  • Weiterbearbeitung von strategischen Zielen aufgrund der Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens Horgen 2020 bzw. der bereits genehmigten Gemeinderatsbeschlüsse
  • Der Gemeinderat definiert eine Strategie Gesellschaftspolitik als Arbeitsgrundlage/-auftrag für die Kommission Gesellschaftspolitik

4. Ordnung und Sicherheit

Hauptzielsetzung
Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass Horgen sicher und sauber ist. Er bekämpft Vandalismus, Gewalt im öffentlichen Raum und Littering mit präventiven und restriktiven Massnahmen. Die Polizeiverordnung sowie das Ordnungsbussenverfahren werden zu diesem Zweck revidiert.

Massnahmen

  • Totalrevision Polizeiverordnung inkl. Ordnungsbussenverfahren
  • Sichtbare Polizeipräsenz verstärken
  • Sicherheitsdienste für die Überwachung des öffentlichen Raums einsetzen
  • Präventionskampagnen planen, durchführen und auswerten
  • Bussen bei Littering prüfen / einführen
  • Videoüberwachung im öffentlichen Räumen prüfen / einführen
  • Graffiti-Schutz bei öffentlichen Gebäuden verstärken

5. Kommunale Liegenschaften

Hauptzielsetzung
Die Standortevaluation, Planung bis hin zur Urnenabstimmung über den Neubau eines Schulhauses sind auf Ende der Legislatur abgeschlossen. Ferner legt der Gemeinderat eine langfristige Kaufs-, Verkaufs- und Unterhaltsstrategie für die kommunalen Liegenschaften fest. Bestand, Zustand und Nutzungspotenziale der kommunalen Liegenschaften werden in einem Liegenschaftenkonzept dokumentiert. Die gemeindeeigenen Liegenschaften (inkl. Schul- und Sportanlagen) werden optimal bewirtschaftet.

Massnahmen

  • Standortevaluation und Projekterarbeitung für den Neubau eines Schulhauses
  • Managementinformationen sammeln (Grösse, Lage, Kaufpreis, Nutzungspotenzial, Rendite, Zustand, Investitionsbedarf usw.)
  • Aktive und langfristige Kaufs- und Verkaufsstrategie festlegen
  • Finanz- und Verwaltungsliegenschaften nach marktwirtschaftlichen bzw. nach sozialpolitischen Gesichtspunkten optimal bewirtschaften
  • Optimale Nutzung der eigenen Liegenschaften anstreben
  • Ausarbeitung eines Sportanlagenkonzepts unter Berücksichtigung regionaler Zusammenarbeitsmöglichkeiten

6. Genossenschaftlicher Wohnungsbau

Hauptzielsetzung
Der Gemeinderat unterstützt die Erhaltung und die Erneuerung der vorhandenen günstigen Genossenschaftswohnungen. Er setzt sich zum Ziel, mit einem geeigneten Partner ein Projekt zugunsten des sozialen Wohnungsbaus zu erarbeiten und dem Souverän zum Entscheid vorzulegen.

Massnahmen

  • Prüfung der Realisierung des Projekts „Giessereiweg/Seestrasse“
  • Evaluation von Partnern zur Verwirklichung von genossenschaftlichem Wohnungsbau in der Gemeinde
  • Prüfen von alternativen Formen für die Zusammenarbeit (z.B. PPP-Modelle oder Fonds für Familienwohnungen)

7. Fernwärme 2018

Hauptzielsetzung
Der Gemeinderat stellt sicher, dass der Fernwärmeverbund Horgen auch nach einer erwarteten Stilllegung der Kehrichtverbrennungsanlage langfristig gesichert bleibt, sofern das ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist. Bestrebungen, welche die Produktion mit alternativen Energien sicherstellen, werden aktiv unterstützt. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit externen Partnern angestrebt.

Massnahmen

  • Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Fernwärmeversorgung ohne KVA
  • Prüfen von alternativen Energien für die Wärmeproduktion
  • Periodische Information der Fernwärmebezüger sowie von neuen Interessenten über den Stand der Abklärungen
  • Prüfen von Zusammenarbeitsformen für die Wärmeproduktion mit Dritten (z.B. Contracting-Lösung)

8. Gesamtrevision Bau- und Zonenordnung

Hauptzielsetzung
Die hohe Lebens-, Wohn- und Arbeitsplatzqualität von Horgen ist zu erhalten und weiter zu stärken. Die Siedlungsentwicklung erfolgt innerhalb der bestehenden Bauzonen nach qualitativen Zielen. Die Anwendung der Bauvorschriften ist zu vereinfachen. Die Bau- und Zonenordnung wird zu diesem Zweck einer differenzierten Gesamtrevision unterzogen.

Massnahmen

  • Die eingeleitete Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung ist bis Ende 2011 abzuschliessen
  • Die Anregungen aus dem Mitwirkungsverfahren sind für die öffentliche Auflage mit zu berücksichtigen
  • Ausarbeitung einer Vorlage für die öffentliche Auflage gem. § 7 PBG
  • Erlass der neuen, revidierten Bau- und Zonenordnung auf Anfang 2012

Die internen Legislaturziele/Arbeitsprogramme werden durch den Gemeinderat Anfang Oktober 2010 festgelegt.

Der Gemeinderat hat mit den formulierten Legislaturzielen die für Horgen entscheidenden Schwerpunkte gesetzt. Damit soll Horgen auch in Zukunft eine attraktive Gemeinde mit hoher Lebens- und Wohnqualität bleiben. Er wird über die Zielerreichung im jährlichen Rechenschaftsbericht Bericht erstatten.

Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte

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