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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Hirzel

11. Juni 2010
Am Sonntag, 13. Juni finden folgende Abstimmungen statt:
A.
Kantonale Volksabstimmung

1.
Volksinitiative "Kinderbetreuung JA" (Gesetz über die Kinderbetreuung)

2.
Gegenvorschlag des Kantonsrates: Jugendhilfegesetz (Änderung vom 7. Dezember 2009; Familienergänzende Betreuung)

B.
Bezirkswahlen

Ersatzwahl eines teilamtlichen Mitglieds (45 %) des Bezirksgerichts Horgen für den Rest der Amtsdauer 2008 bis 2014 – 1. Wahlgang

C.
Gemeindeabstimmung
Horgen

1.
Stapfer Stiftung Horgen – Gewährung eines verzinslichen Darlehens für maximal 13 Jahre in der Höhe von Fr. 2’500’000.00 zum Zinssatz von 3 %

2.
Haus Tabea Horgen – Gewährung eines verzinslichen Darlehens für maximal 13 Jahre in der Höhe von Fr. 2’500’000.00 zum Zinssatz von 3 %

3.
Schulanlage Waldegg – Kredit für den Neubau eines Doppelkindergartens mit Tagesstrukturen, der Verbesserung der Behindertentauglichkeit des bestehenden Schulhauses und den Neubau des Pausenplatzes auf der Schulanlage Waldegg in Höhe von Fr. 3'145'000.00 inkl. MwSt.

D.
Erneuerungswahlen Gemeindebehörden Oberrieden Amtsdauer 2010 – 2014

1.
Wahl Gemeinderat und des Gemeindepräsidenten (6 Sitze)

2.
Wahl Schulpflege und des Schulpräsidenten (7 Sitze, Schulpräsident nimmt gemäss Gemeindeordnung Einsitz im Gemeinderat)

3.
Wahl evang.-ref. Kirchenpflege und des Präsidenten (7 Sitze)

4.
Wahl Rechnungsprüfungskommission und des Präsidenten (5 Sitze)

5.
Wahl Sozialbehörde (4 Sitze)


Stimmberechtigung
Abstimmungen/Wahlen gem. lit. A – D (ohne Wahl evang.-ref. Kirchenpflege Oberrieden)
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das
18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde. Bei den Erneuerungswahlen in der Gemeinde Oberrieden ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.


Evang.-ref. Kirchenpflege Oberrieden
Bei der Wahl der evang.-ref. Kirchenpflege in Oberrieden sind alle Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Oberrieden, welche das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und in Oberrieden Wohnsitz haben, stimmberechtigt und wählbar.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 22. Mai 2010 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 11. Juni 2010 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechtes
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der neu ebenfalls zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.
Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung

Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 10.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 08.00 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 11.15 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmung auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.

Gemeinderat Horgen