Inhalt

Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2010 – 2014<br>Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der zweiten Frist

3. Dezember 2009
Notariatskreis Horgen (umfassend die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden)

Auf die Wahlausschreibung vom 15. Oktober 2009 ist innert Frist für die am 7. März 2010 stattfindende Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2010 – 2014 folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
  • Bucher Bengt Frank, 1954, Notar, Hinterer Mettliweg 5, 8800 Thalwil, Parteilos, bisher

In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen bis spätestens am 10. Dezember 2009 angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden können.

Als Notar ist nur wählbar, wer im Besitze eines FähigkFeitszeugnisses des Obergerichts des Kantons Zürich ist. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können beim Präsidialamt Horgen, Büro 501, Telefon 044 728 42 80 oder auf der Website der Gemeinde (www.horgen.ch) bezogen werden. Sie finden die Formulare im untenstehenden PDF-Dokument.

Die Wahlvorsteherschaft kann in Anwendung von § 54 GPR die vorgeschlagene Person als gewählt erklären (Stille Wahl), wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind und zudem die provisorisch vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

3. Dezember 2009
Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte

Name
Wahlvorschlag_Formular.pdf Download 0 Wahlvorschlag_Formular.pdf