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Kantonsrats- und Regierungsratswahlen 2019

6. Juli 2018

Mit Beschluss vom 27. Juni 2018 hat der Regierungsrat die Erneuerungswahl für die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Amtsdauer 2019 bis 2023 auf Sonntag, 24. März 2019 angesetzt. Die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse finden Sie in der Medienmitteilung des Regierungsrates vom 5. Juli 2018 sowie im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 6. Juli 2018. Die Wahlen finden nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 sowie der zugehörigen Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl des Kantonsrates
Die Wahlvorschlagsformulare für den Bezirk Horgen sind auf der Website des Statistischen Amtes des Kantons Zürich verfügbar: Wahlvorschlagsformulare.

Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis Dienstag, den 15. Januar 2019, 16.00 Uhr bei der Kreiswahlvorsteherschaft im Wahlkreis Horgen (Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen) schriftlich eingereicht werden.

Zu beachtende Vorschriften
Für die erforderlichen Angaben und die Einreichung von Wahlvorschlägen gelten die auf dem Tabellenblatt „Hinweise“ aufgeführten Bedingungen.