Inhalt

Beschlüsse der Gemeindeversammlung

12. Juni 2018
  1. Umbau und Sanierung Wohnhaus alte Landstrasse 37 - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1'192'000.00 - Genehmigung 
  2. Zusammenlegung der ARA Horgen und Thalwil zur neuen ARA Zimmerberg - Projektierungskredit von Fr. 1'632'500.00 - Genehmigung
  3. Teilrevision Siedlungsentwässerungsverordnung - Genehmigung
  4. Teilrevision Bau- und Zonenordnung Bahnhof Horgen Oberdorf - Zustimmung
  5. Privater Gestaltungsplan "Silo Bahnhof Horgen Oberdorf" - Zustimmung 
  6. Privater Gestaltungsplan "Alter Sternen" - Zustimmung
  7. Kommunale Gebührenverordnung - Genehmigung
  8. Jahresrechnung 2017 Politische Gemeinde Hirzel - Genehmigung
  9. Jahresrechnung 2017 Politische Gemeinde Horgen (inkl. Jugendpolitik) – Genehmigung
  10. Bauabrechnungen - Genehmigung
    Sportbad Käpfnach - Ersatz Seewasser- und Filterpumpen, Ersatz Steuerungsschrank Badewasserkontrolle 
    Kindergarten Heubach - Neubau Doppelkindergarten 
    Schulhaus Wührenbach, Horgenberg - Sanierung

Rechtsmittelbelehrung

Beim Bezirksrat Horgen, Postfach, Seestrasse 124, 8810 Horgen, können - von der Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) 
  • innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anornung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)

Zusätzlich bezüglich Planungsgeschäfte:

Ein Rekurs gemäss §§ 329 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist erst möglich, wenn der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und in der Zürichsee-Zeitung, Bezirk Horgen (§ 6 Abs 1 lit. a PBG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll über die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2018 liegt ab Mittwoch, 13. Juni 2018, im Präsidialamt, Gemeindehaus (2. OG, Büro 502), zur Einsicht auf.

Gemeinderat Horgen

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung