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Ergreifung des Gemeindereferendums gegen Beschluss des Kantonsrats
Mit der Gesetzesänderung sollen die Gemeinden des Kantons Zürich verpflichtet werden, für die Kosten von Heimfinanzierungen (sogenannte Versorgertaxen) aufkommen zu müssen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, mit Antrag und Begründung, beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, zur Einsichtnahme auf.