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| Urnenstandort |
In der Schalterhalle des Gemeindehauses, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen |
| Urnen Öffnungszeiten |
Für die vorzeitige Stimmabgabe steht eine Urne ab Montag vor dem Wahl- und Abstimmungswochenende im Gemeindehaus Horgen (Einwohnerkontrolle) bereit. Am Wahl- und Abstimmungswochenende ist das Urnenlokal im Gemeindehaus am Samstag und am Sonntag, jeweils von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und diejenigen des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Einwohnerkontrolle (führt das Stimmregister) persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post senden oder es in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Wahlbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
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