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Gemeindeversammlung

24. Juni 2010, 20.00 Uhr

Kontakt

Präsidialamt
praesidialamt@horgen.ch

Informationen

Voraussetzungen
Die Einladung zu den Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan, der Zürichsee-Zeitung, sowie in der Regionalausgabe des Tagesanzeigers und auf der Webseite der Gemeinde Horgen. Ausserdem wird das Weisungsheft mit den detaillierten Anträgen zur Traktandenliste jeweils den Stimmberechtigten per Post zugestellt.

Ab dem Publikationsdatum sind die ergänzenden Akten in der Gemeinderatskanzlei während den Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Stimmberechtigten aufgelegt.

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Dokumente

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100531_geho_weis_web.pdf Download 0 100531_geho_weis_web.pdf
100531_geho_beilage_weis_web.pdf Download 1 100531_geho_beilage_weis_web.pdf
100624_Protokoll_Gemeindeversammlung.pdf Download 2 100624_Protokoll_Gemeindeversammlung.pdf

Zugehörige Objekte

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