Gesuch um Bewilligung von lärmintensiven Bauarbeiten innerhalb der Sperrzeiten
Darf zu allen Zeiten und auch während der Nacht gebaut werden? In der Gemeinde Horgen gibt es zeitliche Einschränkungen für die Ausführung von Bau- und Gewerbearbeiten. Zum Schutz der Anwohnenden dürfen Bauarbeiten, die störenden Lärm verursachen, grundsätzlich nur
- werktags (Montag bis Samstag, ohne Feiertage) und
- in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.