Einbürgerungsgesuch für Schweizerinnen und Schweizer
Sie sind bereits Schweizer Bürgerin oder Bürger und fühlen sich mit Horgen verbunden?
Dann können Sie das Horgner Bürgerrecht beantragen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
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Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
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Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung wohnen Sie seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Horgen.
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Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.
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Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen und haben keine offenen Einträge im Betreibungsregister.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beträgt Fr. 250.00. Für die im Gesuch der Eltern miteinbezogenen Kinder werden kein Gebühren erhoben.
Preis: CHF 250.00