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Steuererklärung Fristerstreckung
Sie können hier eine Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass eine Fristverlängerung bis längstens 30. November beantragt werden.
Die Fristerstreckung ist erst gültig, wenn Sie von der Abteilung Steuern eine Mitteilung erhalten haben, dass der Antrag angenommen wurde. Beachten Sie hierfür den "Sub-Status", sobald der Antrag erledigt wurde.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 728 42 22 | steueramt@horgen.ch |