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Schulergänzende Betreuung
Die Schule Horgen stellt für alle Schülerinnen und Schüler ab Kindergartenstufe ein umfassendes und professionelles Angebot an schulergänzenden Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Schulergänzende Betreuung ab Schuljahr 2022/23
Das Angebot der schulergänzenden Betreuung besteht aus verschiedenen Modulen, die in den bestehenden Schulablauf integriert und unterrichtsergänzend gestaltet sind. Das Betreuungsangebot kann modular genutzt werden.
Für alle fristgerecht eingereichten Anmeldungen (30. April für Kindergartenkinder und 31. Mai für alle anderen Schülerinnen und Schüler), kann ein Betreuungsplatz zugesichert werden. Einzelheiten und Tarife erfahren Sie aus dem Reglement Schulergänzende Betreuung und der Tarifordnung Schulergänzende Betreuung. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular.
Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe steht ein eigenes Anmeldeformular zur Verfügung, da in der Oberstufe nur das Modul B angeboten wird.
Ferienbetreuung
Die Schülerinnen und Schüler der Kindergarten- und Primarstufe können für die Ferienbetreuung während folgenden Ferienwochen angemeldet werden:
Ferien | Anmeldefristen |
Herbstferien | 31. August |
Sportferien | 31. Dezember |
Frühlingsferien | 28./29. Februar |
Sommerferien (1./4./5. Woche) | 31. Mai |
Die Ferienbetreuung muss im Minimum zwei Tage pro Woche besucht werden. Der Besuch ist nur den ganzen Tag möglich, mit oder ohne Frühstück. Die Kinder müssen spätestens um 9.00 Uhr am Betreuungsort sein und können ihn frühestens ab 17.00 Uhr verlassen. Das Modul E findet ab einer Mindestanzahl von 5 Kindern statt. Das Modul E findet zentral an einem oder mehreren Betreuungsstandorten statt.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular unter Online-Dienste weiter unten.
Auch für die Ferienbetreuung finden Sie alle Einzelheiten und Tarife in dem Reglement Schulergänzende Betreuung und in der Tarifordnung Schulergänzende Betreuung.
Zugehörige Objekte
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