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Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes.
Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV helfen AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner, welche in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge.
Die Zusatzleistungen zur AHV und IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören diese zum sozialen Fundament unseres Staates. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Anmeldung Zusatzleistungen zur AHV/IV
Folgende Formulare und Unterlagen werden für eine Neuanmeldung benötigt:
- Anmeldeformular
- Persönliche Unterlagen
- Vollmacht
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Sozialversicherungen | 044 728 42 33 | sozialversicherungen@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Gesellschaft | 044 728 42 55 | gesellschaft@horgen.ch |