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Coronainfo: Informationen zu Freizeit- und Sportanlagen

22. April 2021
Aktuelle Informationen zu Freizeit- und Sportanlagen in Horgen

Freibäder
Ab Samstag, 1. Mai 2021 wird das Sportbad Käpfnach und ab 8. Mai 2021 das Parkbad Seerose unter Einhaltung von spezifischen Schutzkonzepten für die Bevölkerung geöffnet werden. Es gelten grundsätzlich die vom Bund erlassenen Schutzmassnahmen. Das heisst, es gilt das Schutzkonzept des Verbands Hallen- und Freibäder (VHF). Die Zahl der Zutritte wird kontrolliert.

Sport- und Freizeitanlagen (voraussichtlich ab 10. Mai 2021)

  • Innenbereiche sind auch wieder für Personen mit Jahrgang 2000 und älter geöffnet
  • Personen ab Jahrgang 2000 und älter müssen beim Sport in Innenräumen Maske tragen und Abstand halten. Erlaubt sind Trainings in Gruppen von maximal 15 Personen. Sport mit Körperkontakt ist im Innenbereich verboten.
  • Personen ab Jahrgang 2000 und älter müssen beim Sport in Aussenräumen Maske tragen oder Abstand einhalten. Erlaubt sind Trainings in Gruppen von maximal 15 Personen.
  • Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger können in Innen- und Aussenräumen weiterhin ohne Einschränkungen Sport machen.
  • Im Freien sind Veranstaltungen mit maximal 100 Besucherinnen und Besucher resp. 1/3 der Kapazität wieder erlaubt.
  • Im Innenbereich sind Veranstaltungen mit Publikum mit maximal 50 Besucherinnen und Besuchern resp. 1/3 der Kapazität wieder erlaubt.
  • Für Trainings stehen auch weiterhin keine Garderoben zur Verfügung.

 

Gemeindeverwaltung Horgen