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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

14. Februar 2019
Fussgängerpasserelle Höhe Seegüetli kommt vors Volk

Der Gemeinderat hat zwei Geschäfte für die Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 mit einem Volumen von insgesamt gut 6,6 Mio. Franken verabschiedet. Einerseits wird der Souverän über den Neubau einer Fussgängerpasserelle zwischen Strandbadstrasse und Seestrasse (im Seegüetli) entscheiden können. Die Vorlage weist Ausführungskosten von Fr. 3'190'000.00 aus. Andererseits beantragt der Gemeinderat die Sanierung und den Umbau der Sust (Ortsmuseum) mit Kostenfolgen von Fr. 3'450'000.00.

Die Barriereanlage "Seegüetli" bei den Gemeindewerken in Käpfnach stellt einen wichtigen Zugang zum regionalen Seeuferweg, zum Sportbad Käpfnach und zur Seegüetli-Anlage dar. Die stets länger werdenden Schliesszeiten von bis zu 20 Minuten durch die SBB begründen den Bau einer Fussgängerpasserelle. Damit kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Bereich der heutigen Barriereanlage wesentlich verbessert und die langen Wartzeiten für nicht motorisierte Passanten umgangen werden. Der Baubeginn ist für Herbst 2019 vorgesehen.

Sowohl mit dem Bau der Fussgängerpasserelle als auch mit dem Umbau der Sust (Ortsmuseum) wird auch den Anliegen der Behindertenkonferenz Rechnung getragen. So ist heute die Rollstuhlgängigkeit in der Sust nicht gegeben, weshalb für die weitere Nutzung als Ortsmuseum ein Lift eingebaut werden soll. Das Umbau- und Sanierungsprojekt umfasst nebst dem Einbau einer Aufzugsanlage den Ersatz der Treppen am bestehenden Ort, den Fensterersatz, den Ausbau des Dachgeschosses zu einem gedämmten Ausstellungsraum sowie die Erneuerung der WC-Anlagen und des Aufenthaltsbereichs. Auch feuerpolizeiliche Auflagen (Brandschutz) werden bereinigt. Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege erarbeitet. Erfreulicherweise beteiligt sich der Lotteriefonds mit Fr. 500'000.00 an den Kosten.

Projekt Fussgängerpasserelle zwischen Strandbadstrasse und Seestrasse

Auch die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2019 sind bekannt
Nebst der Jahresrechnung 2018 beantragen Gemeinderat und Schulpflege die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Ausgaben in zwei Geschäften:

  • Fr. 133'500.00 für die Bedürfnisanpassung (Ausbau) der Schulsozialarbeit an der Schule Horgen;

  • Fr. 50'000.00 für die Erhöhung des Anteil Biogas am Erdgasbezug der gemeindeeigenen Liegenschaften (Erhöhung von 10 % auf neu 20 %).

Die Weisungen der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 und der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2019 werden den Stimmberechtigten zur abschliessenden Meinungsbildung rechtzeitig zugestellt. Zudem wird der Gemeinderat im jährlichen Rechenschaftsbericht zuhanden der Gemeindeversammlung über die Zielerreichung orientieren.

Gemeinderat Horgen

 

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