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Generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Horgen

3. August 2018
Ab sofort ist das Feuern auf dem gesamten Gemeindegebiet Horgen untersagt. Das generelle Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

Im Kanton Zürich herrscht wegen der lange anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen grosse Waldbrandgefahr. Seit dem 27. Juli gilt darum im ganzen Kantonsgebiet ein striktes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Es ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern einzuhalten. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, für Gas- und Elektrogrills sowie für Cheminées in Waldhütten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die aussergewöhnliche Trockenheit und die anhaltend hohen Temperaturen haben die Brandgefahr für Wald, Wiesen, Felder und Böschungen stark erhöht. Bereits kleine Funkenwürfe könnten gefährliche Brände entfachen. Die Prognosen von MeteoSchweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Abgesehen von vereinzelten Gewittern am Wochenende, welche kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen dürften, sind keine Niederschläge zu erwarten.

Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Horgen die Waldbrandgefahr als gross eingestuft und für das Gemeindegebiet ein generelles Feuerverbot erlassen:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht im Garten, auf Balkonen oder Grillplätzen).

  • Kein Feuern in fest installierten Grillplätzen wie beispielsweise beim Bergweiher oder am See.

  • Das private Grillieren mit einem Holzkohlegrill ist unter Aufsicht und Einhalten der gebotenen Sicherheitsmassnahmen (eigener Garten/Balkon) gestattet.

Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und würde allenfalls erst nach ergiebigen flächendeckenden Niederschlägen verbunden mit einem Temperaturrückgang, aufgehoben.

Gemeinderat Horgen