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Einladung zur Gemeindeversammlung

6. Februar 2018
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom

Donnerstag, 15. März 2018, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof

zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
  1. Ausbau und Erweiterung der EDV an der Primar- und Sekundarstufe - Projekt- und Kreditbewilligung (Rahmenkredit) von Fr. 1'780'000.00
  2. Strassen- und Werkleitungssanierung mit gleichzeitigem Neubau einer Fernwärmeleitung sowie Neugestaltung des Strassenraums im Bereich des Schulhauses Bergli in der Püntstrasse - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1'780'000.00
  3. Erneuerung der Heizungsanlage im Schulhaus Bergli - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 610'000.00
  4. Erneuerung der Heizungsanlage im Schulhaus Wührenbach Horgenberg - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 325'000.00
  5. Retopping auf der Sportanlage Waldegg und Neuerstellung Flutlichtanlage - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 745'300.00
  6. Instandstellung des A-Platzes auf der Sportanlage Waldegg - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 336'500.00
  7. Kauf der Liegenschaft Burghaldenstrasse 4/Zugerstrasse 46 - Kreditbewilligung von Fr. 7'607'600.00
  8. Sanierung des leerstehenden Stockwerks in der Liegenschaft Burghaldenstrasse 4 für den Betrieb eines Mittagstisches durch die Schule Horgen - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 455'000.00
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen ferner im Präsidialamt (Gemeindehaus Horgen) zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis am 1. März 2018, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen

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