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Neugestaltung Knoten Bergwerkstrasse / Seestrasse – Öffentliche Planauflage

6. Mai 2025

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Gestalterische Aufwertung des Knotenpunktsbereichs und der ehemaligen Bushaltestelle Käpfnach inkl. Ersatz des Deckbelages

Angaben zur Auflage:
Die Pläne liegen vom 5. Mai bis 4. Juni 2025 auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen.
Die Pläne sind zusätzlich im 2. OG vor dem Büro der Abteilung Geomatik und Vermessung während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag frei zugänglich (Bitte Öffnungszeiten auf www.horgen.ch beachten).

Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.06.2025

Kontaktstelle:
Gemeinde Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen