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Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Sihl im Siedlungsgebiet der Gemeinden Langnau am Albis, Thalwil, Oberrieden, Horgen.

31. Januar 2025
Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Die Sihl ist bei Sihlwald heute verbaut und ökologisch verarmt. Der Kanton Zürich will diesen Ab-schnitt der Sihl gemeinsam mit der SBB revitalisieren, damit wieder vielfältige Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen. Der Kanton hat den dazu abgestimmten Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Entwurf der Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Kanton geprüft und die Gewässerraumdossiers entsprechend bereinigt.

Gestützt auf § 15 g HWSchV werden vom 31. Januar 2025 bis 01. April 2025 nachfolgende Projektunterlagen öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden in der jeweiligen Gemeinde öffentlich zur Einsicht auf:

Projektunterlagen

Auflageort

  • Dossier Kurzbericht Gewässerraum Sihl, Sihlwald inkl. Pläne
  • Gemeinde Oberrieden, Bauamt,
    Alte Landstrasse 33, 8942 Oberrieden
  • Gemeindeverwaltung Horgen,
    Sekretariat Bereich Bau, Büro 510
    Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
  • Gemeinde Thalwil, DLZ Planung Bau und Werke / Sekretariat ZPZ, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil
  • Gemeinde Langnau,
    Hochbauamt, Abteilung Hochbau und Planung, Neue Dorfstrasse 14, 8135 Langnau am Albis

Die Unterlagen sind in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationen) während der Auflagefrist einsehbar und die Gewässerräume (Karte "Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken") im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre "Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze". Die Broschüre sowie weiterführende Informationen, darunter zwei interessante Erklärvideos, finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html

Rechtsmittelbelehrung

Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 01. April 2025 mit schriftlicher Begründung und mit Vermerk "Einwendungen GWR Sihl, Sihlwald" bei folgender Adresse eingereicht werden:

Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Bau
Walcheplatz 2
8090 Zürich

Ablauf der Frist: 01. April 2025

Zugehörige Objekte