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Vogelgrippe – Massnahmen erneut verlängert
Diesen Winter gab es zahlreiche weitere Fälle von nachgewiesenen Vogelgrippefällen. Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen hat es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben. Dies deutet auf eine neue Seuchensituation hin.
Das BLV verlängert in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023.
Folgende Vorschriften gelten:
- Verhindern Sie den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
- Beschränken Sie den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und betreten Sie die Tierhaltungen nur mit sauberen Händen, Kleidern und Schuhen.
- Berühren Sie vorsichtshalber keine kranken oder verendeten Wildvögel. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.
Besten Dank, dass Sie mithelfen, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu stoppen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das kantonale Veterinäramt,
kanzlei@veta.zh.ch oder unter 043 259 41 41.
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Name | Telefon | Kontakt |
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