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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

20. November 2023
Der Gemeinderat informiert über aktuelle Beschlüsse.
  1. Urnenabstimmung vom 3. März 2024: Kommunale Vorlagen
  2. Digitalisierung: Umsetzung Kreditorenworkflow
  3. Betrieb einer Lautsprecheranlage im Freien (Public Viewing): Genehmigung
  4. Ausrichtung Teuerungsausgleich Gemeindepersonal: Genehmigung
  5. Weihnachtszulagen 2023 Zusatzleistungen AHV/IV: Kreditbewilligung
  6. Revision Zusatzleistungen zur AHV/IV 2023: Abnahme Revisionsbericht
  7. Solarstrom – AGB zur Abtretung der Herkunftsnachweise: Genehmigung
  8. Erteilte Baubewilligungen

1. Urnenabstimmung vom 3. März 2024: Kommunale Vorlagen
Anlässlich des ersten eidgenössischen Abstimmungstermins vom 3. März 2024 werden dem Souverän auch die folgenden zwei kommunalen Kreditvorlagen beantragt:

  • Oberstufenzentrum – Neubau Oberstufen-Schulhaus inkl. Dreifachturnhalle – Ausführungskredit von 43 Mio. Franken
  • Kalkofen-, Bachtelstrasse und Wassergass – Strassen- und
    Werkleitungssanierung – Ausführungskredit von 8,381 Mio. Franken

2. Digitalisierung: Umsetzung Kreditorenworkflow
Die Gemeinde Horgen treibt zahlreiche Projekte im Bereich der Digitalisierung vorwärts. So auch das Projekt Kreditorenworkflow. Ausgewählte Abteilungen bearbeiten die einkommenden Rechnungen digital und ermuntern die Rechnungssteller, die Rechnungen zukünftig nur in digitaler Form zu zustellen. Durch diese Umstellung wird der interne Rechnungsprozess vereinfacht. Abläufe wie Visumserteilungen werden optimiert und beschleunigt. Zudem sind die einzelnen Schritte weniger fehleranfällig und Rechnungen gehen dank internem Mahnsystem nicht vergessen.

3. Betrieb einer Lautsprecheranlage im Freien (Public Viewing): Genehmigung
Die Pfarrei St. Josef in Horgen feiert 2024 ihr 150-jähriges Bestehen und plant in diesem Zusammenhang zwei grössere Anlässe. Das entsprechende Bewilligungsgesuch wurde der Gemeindepolizei eingereicht. Am Anlass vom 6. Juli 2024 möchte die Veranstalterin im Garten des Pfarreizentrums das aktuelle EM-Spiel übertragen. Der Gemeinderat hat der Veranstalterin die Bewilligung für den Betrieb unter spezifischen Auflagen erteilt.

4. Ausrichtung Teuerungsausgleich Gemeindepersonal: Genehmigung
Die Gemeinde Horgen als Arbeitgeberin will attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten, weswegen dem Gemeindepersonal ein Teuerungsausgleich von 1,6% gewährt wird. Der Gemeinderat teilt die Einschätzung des Kantons Zürich und genehmigt für das Jahr 2024 ebenfalls eine Teuerungszulage von 1,6 %.

5. Weihnachtszulagen 2023 Zusatzleistungen AHV/IV: Kreditbewilligung
Wie in den Vorjahren soll auch dieses Jahr im Dezember jedem Bezüger und jeder Bezügerin von Zusatzleistungen zur AHV/IV eine freiwillige Weihnachtszulage ausgerichtet werden. Die Zulage soll einheitlich für einzelne Bezügerinnen und Bezüger Fr. 200.00, für Ehepaare Fr. 400.00 und für Kinder Fr. 100.00 betragen. Für die beantragte Weihnachtszulage hat der Gemeinderat ein Kredit von Fr. 135‘000.00 genehmigt. Die Kosten sind im Budget 2023 berücksichtigt.

6. Revision Zusatzleistungen zur AHV/IV 2023: Abnahme Revisionsbericht
Im Kanton Zürich obliegt die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Kantonale Beihilfen und Zuschüsse) den politischen Gemeinden. Die kantonale Kontrollstelle führte bei der mit der Durchführung der Zusatzleistungen betrauten Verwaltungsstelle im September 2023 eine Prüfung über die Geschäftsjahre 2021 und 2022 durch. Der Gemeinderat hat den vorliegenden Revisionsbericht genehmigt.

7. Solarstrom – AGB zur Abtretung der Herkunftsnachweise: Genehmigung
Eigentümer und Eigentümerinnen von Solaranlagen erhalten pro Kilowattstunde (kWh) für ihren überschüssigen Solarstrom, den sie ins Netz zurückspeisen, eine Einspeisevergütung von den Werken Horgen. Damit ist aber noch nirgends erfasst, dass es sich um Solarstrom mit einem ökologischen Mehrwehrt handelt. Um dies zu belegen, vergibt die Pronovo pro kWh eingespeisten Solarstrom ein Zertifikat für den ökologischen Mehrwehrt, den sogenannten Herkunftsnachweis (HKN). Die Werke Horgen kaufen diese HKN den Horgner Solarstrom-Produzenten gemäss den Strompreisen der Gemeinde Horgen ab. Damit können die Werke in der Stromkennzeichnung den Anteil lokal produzierten Solarstroms ausweisen. Bisher wurde dies von den Werken bei den Solaranlagen-Eigentümern individuell angefragt und anschliessend einzeln mittels Vertrag abgewickelt. Durch eine Anpassung der AGB, welche von den Solar-Eigentümern unterschrieben werden, wird dieser Ablauf vereinfacht. Der Gemeinderat hat die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abtretung von Herkunftsnachweisen genehmigt und setzt diese per sofort in Kraft.

8. Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen gemäss Projektunterlagen und unter bestimmten Auflagen und Vorbehalten erteilt:

  • Erbengemeinschaft Müller, Neubau 5 Reihen-Einfamilienhäuser (Erweiterung Arealüberbauung) an der Ebnetstrasse.
  • Hess Thomas und Rimle Martin, Neubau 2-Familienhaus mit 2 Garagen auf dem Grundstück an der Mühlebachstrasse 29a und 29b.

Gemeinderat Horgen