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Stille Wahl

Informationen

Datum
5. August 2013
Kontakt
Präsidialamt Horgen

Eidgenössische Wahlen

Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 - Stille Wahl

Beschreibung

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 liegt einzig der folgende Wahlvorschlag vor:

Müller Bettina, Hotel-Kauffrau, 1963, Dorfplatz 1, 8810 HorgenDa die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte und gestützt auf Art. 6 der Kirchgemeindeordnung erfüllt sind, hat der Gemeinderat am 5. August 2013 die zur Wahl vorgeschlagene Person für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Herr Dr. P. Uehlinger, Ebnetstrasse 23, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen
Wahlbüro Horgen
Ebene
Bund