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Raumplanung

Wir werden Sie hier laufend über Projekte der Raumplanung informieren.

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In der Ortsplanung werden in der Abteilung Hochbau diverse Planungsvorlagen bearbeitet. Unter anderem das "Räumliches Entwicklungskonzept (REK)", die "kommunale Richtplanung (RP)", die "Bau- und Zonenordnung (BZO)" und "Baulinien an Gemeindestrassen (BL)". Das räumliche Entwicklungskonzept dient der Gemeinde als strategisches Planungsinstrument und bildet die Basis für die behördenverbindliche Richtplanung. Aufgrund der Richtplanung erfolgt die Revision der kommunalen Nutzungsplanung, die aus dem Zonenplan und der BZO besteht.

Nebst der Ortsplanung gehört auch die Siedlungsentwicklung von nicht oder erst teilweise erschlossenen Bauzonen zu den Aufgaben. Der Quartierplan dient als Planungsinstrument, um Gebiete der planungs- und baurechtlichen Ordnung entsprechend baureif zu machen. Zurzeit werden für die drei Gebiete "Lerchen", "Uetlibergstrasse" und "Vorderi Höchi, Hirzel" entsprechende Erschliessungsplanungen durchgeführt.

Im Weiteren prüft die Abteilung Hochbau Planungsvorlagen von Kanton, Region und Nachbargemeinden auf allfällige Auswirkungen auf die Gemeinde Horgen und unterstützt die Abteilung Tiefbau in Fragen der Gestaltung des Strassenraums.
 

Gemeindeverwaltung Horgen
Hochbau
Bahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen

raumplanung@horgen.ch