Inhalt

Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

14. Mai 2020
  1. Urnenabstimmung vom 27. September 2020
  2. Neusignalisation Arnerweg
  3. Reithy und Erlenstrasse: Markierung Parkfelder
  4. Zweckverband Berufswahlschule Bezirk Horgen: Statutenrevision 2020
  5. Beleuchtung Schinzenhof: Antrag und Vergabe
  6. Glärnischstrasse: Genehmigung Bauabrechnung
  7. Baubewilligung

 

1. Urnenabstimmung vom 27. September 2020
Im Nachgang zum Bundesrat hat der Regierungsrat des Kantons Zürich ab dem 21. März 2020 einen Fristenstillstand für Volksbegehren und Wahlen bis Ende Mai 2020 erlassen. Zudem wurde die Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020 annulliert.

Auswirkungen auf die Gemeinde Horgen
Der "Abstimmungsstau" tangiert auch die Gemeinde Horgen. In der Folge werden – in Koordination mit dem Bezirk Horgen – die für den 27. September 2020 zur Abstimmung beantragten Statutenrevisionen von verschiedenen Zweckverbänden auf 2021 verschoben.

Ausnahme bildet der Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Zimmerberg (bisher Zweckverband ARA Thalwil). Hier soll die Gemeinde Horgen neu in den Zweckverband aufgenommen werden, weil die beiden Abwasserreinigungsanlagen von Thalwil und Horgen zusammengelegt und am Standort Thalwil erneuert und erweitert werden. Parallel dazu erfolgt der Kreditantrag an die Stimmberechtigten.

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Vorlage für ein neues Schulhaus sein, über welche der Souverän ebenfalls am 27. September 2020 abstimmen kann.

Kommunale Ersatzwahlen für die Rechnungsprüfungskommission und die Sozialbehörde
Nach Ablauf des Fristenstillstands wird die Gemeindeverwaltung das Inserat für die Ersatzwahlen für die Rechnungsprüfungskommission und die Sozialbehörde am 2. Juni 2020 neu publizieren. Damit werden die Eingabefristen neu angesetzt. Diese sind so berechnet, dass – sofern es zu keinen Stillen Wahlen kommt – der Abstimmungstermin vom 27. September 2020 eingehalten werden kann.

 

2. Neusignalisation Arnerweg
Der Gemeinde Horgen wurde zugetragen, dass Ausflügler immer wieder den Arnerweg befahren in der Hoffnung, öffentliche Parkplätze am Waldrand zu finden. Der anfänglich mit Belag geführte Weg wechselt nach 30 Metern zu einem Natur-/Kiesweg und weist keine geeigneten Möglichkeiten zum Parkieren oder Wenden auf. Mit ihren Manövern begehen die Fahrzeuglenker Flur- und Landschäden zum Schaden der Gemeinde. Nach erfolgter Kontaktaufnahme mit dem Strasseninspektorat Horgen und Abklärungen bei Anliegern kann dem Antrag für ein Fahrverbot stattgegeben werden. Der Gemeinderat beantragt bei der Kantonspolizei die Signalisation "Fahrverbot / Zubringerdienst gestattet".

 

3. Reithy und Erlenstrasse – Markierung Parkfelder
Sowohl an der Reithy- wie auch an der Erlenstrasse kommt es immer wieder zu Zufahrtsbehinderungen infolge Parkierens auf Quartierstrassen. Die Situation wurde an beiden Standorten mit dem zuständigen Funktionär der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich besprochen. Er befürwortet die Markierung von drei bzw. zwei Parkfeldern. Der Gemeinderat beantragt bei der Kantonspolizei Zürich, Verkehrstechnische Abteilung, an der Reithystrasse (3) und Erlenstrasse (2) öffentliche Parkfelder inkl. Signalisation zu markieren.

 

4. Zweckverband Berufswahlschule Bezirk Horgen: Statutenrevision 2020
Am 1. Januar 2018 ist das neue Gemeindegesetz in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang haben alle Zweckverbände ihre Statuten an die Neuerungen anzupassen. Der Zweckverband Berufswahlschule Bezirk Horgen (BWS) hat die revidierten Statuten zuhanden der Verbandsgemeinden bzw. der Stimmberechtigten genehmigt. Der Gemeinderat Horgen hat die neuen Statuten zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Beleuchtende Bericht und die revidierten Statuten sind Beschlussbestandteil und die Statuten treten nach Zustimmung durch die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden - und Genehmigung des Regierungsrats - per 1. Januar 2022 in Kraft. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten zuhanden der Urnenabstimmung die Zustimmung zu den vorliegenden Statuten (Abstimmungstermin pendent).

 

5. Beleuchtung Schinzenhof: Antrag und Vergabe
Bei den bestehenden Leuchten im Schinzenhofsaal handelt es sich um sogenannte Temperaturstrahler (Halogen-Leuchten), welche seit 2020 verboten und deshalb zwingend zu ersetzen sind. Zudem lassen sich auch keine Reserve-Leuchtmittel mehr beschaffen. Daher muss die Umsetzung in diesem Sommer erfolgen. Die Lieferung der neuen Leuchten ist vorsorglich entsprechend terminiert und die Handwerker eingeplant. Im Budget 2021 wurde dafür Fr. 350'000.00 eingestellt. Dies wird nun aufgrund der aktuellen Situation vorgezogen. Mit der Umrüstung auf die LED-Beleuchtung erfolgt auch eine Energie-Einsparung. Gemäss der Ausschreibung ist die Vergabe einzelner Zonen möglich. Es wurden im Einladungsverfahren Angebote eingeholt, welche rechnerisch und materiell geprüft wurden. Für die Umrüstung der Schinzenhof Saal-Beleuchtung auf LED hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 418'000.00 als gebundene Ausgabe bewilligt. Mit der Lieferung der Leuchten für den Saal und die Estrade (Zonen 1 und 2) wird die Firma Erco Lighting AG, Zürich, mit Kosten von Fr. 114‘670.65 beauftragt. Mit der Lieferung der Leuchten für das Foyer / Eingangsbereich unten (Zone 3) wird die Firma Trilux AG, Spreitenbach, mit Kosten von Fr. 33'394.30 beauftragt. Mit den Elektro- und Programmierungsarbeiten mit Kosten von Fr. 109'277.85 wird Brupbacher Gatti AG, Horgen, beauftragt.
 

6. Glärnischstrasse: Genehmigung Bauabrechnung
Am 12. Februar 2017 hat der Souverän die Neugestaltung des Strassenraums und die Sanierung der Werkleitungen in der Glärnischstrasse sowie den dazugehörigen Kredit von Fr. 3'870'000.00 bewilligt. Der Gemeinderat hat nun die Bauabrechnung für das Bauprojekt "Glärnischstrasse West" zum Betrag von Fr. 3'151'298.51 – mit deutlicher Kreditunterschreitung – genehmigt.

 

7. Baubewilligung
Ferner hat der Gemeinderat den Gesuchstellern, Thomas und Sandra Widmann-De Carlo, die baurechtliche Bewilligung für den Ausbau des Estrichs zu Schlafzimmer im Dachgeschoss beim Gebäude am Oberhofweg 21, 8815 Horgenberg, gemäss den eingereichten Projektunterlagen mit Auflagen und Vorbehalten erteilt.

 

Gemeinderat Horgen