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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

21. August 2019
Urnenabstimmung vom 17. November 2019 - Der Gemeinderat empfiehlt die Initiative "Einführung Gemeindeparlament" zur Ablehnung

Am 7. Juni 2019 reichte Alfred Fritschi, Co-Präsident der sozialdemokratischen Partei Horgen, Horgen, eine Einzelinitiative "Grundsatzentscheid über die Einführung eines Gemeindeparlaments in Horgen" ein.

Der Gemeinderat hat an der Orientierungsversammlung vom 13. Juni 2019 erstmals über den Projektinhalt und -ablauf der Gemeindeordnungsrevision informiert und damit mit dem Mitwirkungsprozess begonnen. Auf der Webseite der Gemeinde Horgen wurde ein "Projektmodul" für die interessierte Bevölkerung eröffnet, auf welchem jeweils Informationen aufgeschaltet werden.

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Ablehnung der Initiative
Der Gemeinderat ist mit dieser Initiative gezwungen, dem Souverän die Parlamentsfrage bereits an der Urnenabstimmung vom 17. November 2019 zu unterbreiten. Im Hinblick darauf hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Initiative befasst und empfiehlt den Stimmberechtigten deren Ablehnung.

Seine ablehnende Haltung begründet der Gemeinderat mit folgenden Argumenten. Die Gemeinde Horgen kennt seit Jahrzehnten die Gemeindeorganisation mit Gemeindeversammlung als Legislative und Gemeinderat als Exekutive, dies im Zusammenspiel mit Urnengeschäften. Eine bisher unbestrittene Form der politischen Meinungsbildung, welche in Horgen fest verankert ist. Die verhältnismässig wenigen Rekurse gegen bisherige Gemeindeversammlungen, das nahezu gänzliche Ausbleiben von Rügen bezüglich der Versammlungsführung/-leitung, bestätigen den bisher erfolgreichen Weg der Gemeinde Horgen mit der heutigen basisdemokratischen und schlanken Organisationsstruktur. Kommt hinzu, dass die - seit der Eingemeindung im Jahr 2018 - Stimmberechtigten des neuen Dorfteils Hirzel ebenso an die politische Willensbildung mittels Gemeindeversammlung gewohnt sind und die Gemeindeversammlungen in Horgen bereits aktiv besuchen (Kontinuität sichergestellt). Als Stärke hervorzuheben ist die unmittelbare Mitwirkung durch die Stimmberechtigten an den Gemeindeversammlungen, sei dies mit persönlichen Voten oder durch Anfragen an die Behörden. Die Mitbestimmung aller ist so sichergestellt.

Trotz massivem Bevölkerungswachstum im Kanton Zürich ist mit Ausnahme von Wetzikon in den letzten über 40 Jahren kein neues Parlament mehr entstanden. Würde man nur die Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern als massgebende Grösse zählen, müssten sich nur schon rund um den Zürichsee zahlreiche Gemeinden mit weit über 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner für die Einführung eines Parlaments aussprechen. Dies ist aber nicht der Fall. Kommt hinzu, dass in der Nähe zu Horgen mit der Stadt Rapperswil-Jona oder der Gemeinde Baar gleich zwei Kommunen, beide einwohnermässig grösser als Horgen, ihre Aufgaben erfolgreich mit den bewährten Strukturen der Gemeindeversammlung erledigen.

Mit der Organisationsform Parlament würde die Willensbildung der Stimmberechtigten nicht mehr an der Gemeindeversammlung, sondern ausschliesslich an der Urne erfolgen. Aus Sicht des Gemeinderats wäre dies ein Rückschritt bezüglich der direkten Einflussmöglichkeit des Souveräns. Damit würde eine Reihe von Kompetenzen, die heute der Gemeindeversammlung und damit den Stimmberechtigten direkt zustehen, in einer Parlamentsorganisation neu dem Grossen Gemeinderat übertragen. Kommt hinzu, dass die Horgner Stimmberechtigten von der Möglichkeit des Anfragerechts jeweils rege Gebrauch machen. Die ausserordentliche Gemeindeorganisation mit Parlament kennt dieses Anfragerecht für den einzelnen Stimmberechtigten nicht. Zudem verfügt Horgen mit dem in der Gemeindeordnung festgeschriebenen Mitwirkungsverfahren über eine weitere Möglichkeit der Partizipation der Bevölkerung, wie es nur die wenigsten Gemeinden kennen.

Der Gemeinderat Horgen sieht kurz nach der Eingemeindung vom Hirzel keinen dringlichen Handlungsbedarf, bereits das nächste organisatorische Grossprojekt in der Form der Einführung eines Parlamentsbetriebs in Angriff zu nehmen. Ein Parlamentsbetrieb hat eine umfassende Reorganisation des Verwaltungsbetriebs zur Folge und ist nicht zuletzt kostspieliger als die heutige Organisation. Nebst den Mehrkosten für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier würde die Verwaltung wesentlich mehr belastet. Die Einführung eines Parlamentsbetriebs würde gegenüber der heutigen Situation zu einem Mehrbedarf an Stellen wie beispielsweise einem Ratssekretariat mit Ratsschreiber/-in führen. Auch administrativ ist mit einem Mehraufwand zu rechnen, wie beispielsweise die Erstellung eines umfassenden jährlichen Geschäftsberichts anstelle des heutigen Rechenschaftsberichts oder die schriftliche Beantwortung von parlamentarischen Anfragen. Weitere Kosten beinhalten die Bereitstellung von Sitzungsräumlichkeiten.

Die anlässlich des laufenden Mitwirkungsverfahren zu diskutierende Form des Prüfungsorgans der Gemeinde Horgen würde mit der Einführung eines Parlaments obsolet. Die Gemeindeorganisation mit Parlament sind zur Geschäftsprüfung verpflichtet. Die Einführung einer GRPK wäre seit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes am 1. Januar 2018 grundsätzlich auch für Versammlungs-Gemeinden möglich. Der Gemeinderat will sich diese Option explizit offenlassen und die Frage der Einführung einer GRPK anstelle der heutigen RPK im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens auch ohne Einführung eines Parlaments diskutieren.

Der Gemeinderat wird das Mitwirkungsverfahren unmittelbar nach Vorliegen des Urnenentscheids im November 2019 fortsetzen. Über die nächsten Schritte wird noch im September 2019 orientiert.

Gemeinderat Horgen