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Ersatzwahl von drei Mitgliedern der Schulpflege

22. September 2020
Ersatzwahl von drei Mitgliedern der Schulpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der zweiten Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 7. August 2020 sind für die Ersatzwahl von drei Mitgliedern der Schulpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 innerhalb der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

  • Huser Stefanie, geb. 1967, Kauffrau/dipl. Masseurin, Rebhüslistrasse 12, Horgen (parteilos)
  • Luz Nadia Erica, geb. 1979, Projektmanager, Hintere Etzelstrasse 28, Horgen (parteilos)
  • Schieler Ernst Wilhelm, geb. 1953, Schul- und Neuropsychologe, Hirsackerstrasse 85, Horgen (glp)
  • Sohm Marco, geb. 1975, Unternehmer, Ebnetstrasse 54, Horgen (FDP)
  • Tschurr Eveline Cynthia, geb. 1977, Sekundarlehrerin/Erwachsenenbildnerin, Wässeri 3, Hirzel (EVP)
  • Widmann Thomas, geb. 1976, Informatiker, Oberhofweg 21, Horgenberg (parteilos)


In Anwendung von Art. 10 und 11 der Gemeindeordnung und § 53 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 29. September 2020, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Horgen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Horgen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR nicht mehr erfüllt sind, wird nach Ablauf der zweiten Frist eine Urnenwahl am 29. November 2020 für die Schulpflege mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Dem Wahlzettel wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die nach Ablauf der zweiten Frist definitiv Vorgeschlagenen aufgeführt sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Horgen