Inhalt

Grossveranstaltung: Veranstaltungen mit Bewilligungspflicht

Planen Sie eine bewilligungspflichtige Veranstaltung in Horgen?
Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Grösse ein Sicherheits- und/oder Parkierungskonzept usw. erfordern, sind mindestens drei Monate vor dem geplanten Anlass mit separatem Gesuch bei der Gemeindepolizei anzumelden.

Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft, durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien. Dieses Gesuchsformular unterstützt Sie im Planungsprozess und stellt sicher, dass alle relevanten Themen rund um Ihre Veranstaltung berücksichtigt und alle notwendigen Bewilligungen eingeholt werden.

Planen Sie frühzeitig
Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Das Bewilligungsgesuch ist mindestens drei Monate im Voraus der Veranstaltungen bei der Gemeindepolizei Horgen einzureichen.

Gemeindepolizei ist erste Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde
Erste Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für die Durchführung einer Veranstaltung ist die Gemeindepolizei. Sie hilft bei Fragen und Unklarheiten weiter.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Füllen Sie das Formular am Bildschirm aus und schicken Sie es unterschrieben mit gegebenenfalls weiteren Unterlagen per E-Mail oder Post an die Gemeindepolizei.
  2. Führen Sie alle weiteren notwendigen Schritte frühzeitig aus (gemäss den untenstehenden Hinweisen).


Achten Sie auf die farbigen Hinweise und Informationen im Gesuchsformular
Die blauen Anweisungen im Gesuchsformular zeigen Ihnen auf, welche weiteren Schritte im Rahmen des Bewilligungsverfahrens zu durchlaufen sind (je nach Veranstaltungsart und Lage).

Die orangen Hinweise richten sich ausschliesslich an die Bewilligungsbehörde.

Gebühren
Mit der Einreichung des Antragsdossiers fallen Prüfungsgebühren von Fr. 40.00 an.

Weitere Gebühren werden gemäss Gebührentarif der Politischen Gemeinde Horgen und dem Reglement über die Vergabe und Nutzung des Dorfplatzes sowie der Piazza verrechnet.

Bitte senden Sie das Gesuch zusammen mit den Unterlagen an:

Gemeindeverwaltung Horgen
Gemeindepolizei
Bahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns unter Telefon 044 725 50 00 oder gemeindepolizei@horgen.ch kontaktieren.

Wichtig
Beachten Sie, dass Sie ein Abfallkonzept einreichen müssen. Weitere Informationen finden Sie unter Informationen zum Abfallkonzept. Ihre Angaben zum Abfallkonzept können Sie mit einem Formular Angaben zum Abfallkonzept einreichen.

Zugehörige Objekte