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Identitätskarte
Identitätskarten müssen persönlich bei der Einwohnerdienste beantragt werden. Die Ausstellungsfrist beträgt max. 15 Arbeitstage ab Antragsstellung.
Pass und "Kombi" (Pass und Identitätskarte) müssen beim kantonalen Passbüro beantragt werden: Passbüro Kanton Zürich
Antragsverfahren
Wer eine Identitätskarte benötigt, muss immer persönlich bei der Einwohnerdienste der Wohnsitzgemeinde vorsprechen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Abgelaufene oder gültige Identitätskarte, die entwertet werden muss.
- Bei einem Verlust ist eine polizeiliche Verlustanzeige mitzubringen.
- Falls keine alte Identitätskarte vorhanden ist, ist ein Ausweis mit Foto mitzubringen.
- Aktuelles Passfoto, gemäss den Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch)
- Allfälliger Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
Ausweise für Minderjährige und Entmündigte
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.
Gültigkeitsdauer
Erwachsene: 10 Jahre
Kinder/Jugendliche (0 bis 18 Jahre): 5 Jahre
Betreffend des Gültigkeitsbereiches der Identitätskarte vergewissern Sie sich bei Ihrem Reisebüro.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 728 44 44 | einwohnerdienste@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Gesellschaft | 044 728 42 55 | gesellschaft@horgen.ch |
Name | Download |
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