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Informationen von Bund und Kanton

Die kantonale Website Ukraine-Hilfe informiert rund um das Thema Geflüchtete, Helferinnen und Helfer sowie Bevölkerungsschutz. Die Flüchtlingshilfe Schweiz stellt weitere Informationen bereit.

Wo kann die Bevölkerung allgemeine Fragen stellen?
Für Fragen hat das Kantonale Sozialamt eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Ukraine-Anlaufstelle ist erreichbar unter:
Telefon 043 259 24 41, E-Mail ukraine@sa.zh.ch
Montag bis Freitag, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr

Was kann ich als Flüchtling aus der Ukraine tun, wenn ich bereits in der Schweiz bin?
Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, so schnell wie möglich beim Staatssekretariat für Migration SEM ein Gesuch mit diesem Formular einzureichen. Anschliessend stellt das Bundesasylzentrum eine schriftliche Bestätigung zu sowie einen Termin, um die weitere Registrierung vorzunehmen.

Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich eine Private Unterbringung zur Verfügung stellen möchte?
Die Aufnahme von Flüchtlingen erfolgt koordiniert durch den Bund und in Absprache mit den Kantonen. Verschiedene Organisationen sammeln Angebote für Unterbringungen bei Privatpersonen und vermitteln diese an die Gemeinden weiter. Bitte füllen Sie den Fragebogen Privatunterbringung aus und senden Sie diesen an ukraine@sa.zh.ch, wenn Sie eine private Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen möchten. Weitere Informationen sowie den Fragebogen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.