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Anschlussgebühren für Wasser

Gestützt auf das Wasserversorgungsreglement der Politischen Gemeinde Horgen vom 1. Juli 2013 und unter Berücksichtigung allfälliger gesetzlicher Vorschriften erhebt die Wasserversorgung Horgen einmalige Anschlussgebühren für den Anschluss an die Wasserversorgung und die Mitbenützung der bestehenden Wasserversorgungsinfrastruktur.

Die Anschlussgebühren dienen der Finanzierung der rückwärtigen Netzinfrastruktur und sind von der Kundschaft zu bezahlen.

Bei Erhöhung der Bezugsleistung ist eine Nachzahlung fällig. Eine Übertragung von Ansprüchen aus Anschlussgebühren von einem auf ein anderes Grundstück ist nicht möglich.

Informationen

Datum
1. Januar 2024
Herausgeber/-in
Gemeindewerke

Dokumente

Name
Anschlussgebühren Wasserversorgung ab Januar 2024 (PDF, 180.33 kB) Download 0 Anschlussgebühren Wasserversorgung ab Januar 2024

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