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Anschlussgebühren für Wasser
Die Anschlussgebühren dienen der Finanzierung der rückwärtigen Netzinfrastruktur und sind von der Kundschaft zu bezahlen.
Bei Erhöhung der Bezugsleistung ist eine Nachzahlung fällig. Eine Übertragung von Ansprüchen aus Anschlussgebühren von einem auf ein anderes Grundstück ist nicht möglich.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2024
- Herausgeber/-in
- Gemeindewerke
Dokumente
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Anschlussgebühren Wasserversorgung ab Januar 2024 (PDF, 180.33 kB) | Download | 0 | Anschlussgebühren Wasserversorgung ab Januar 2024 |
Zugehörige Objekte
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Bereich Werke | 044 727 92 00 | werke@horgen.ch |