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Anerkennungsbestätigung

Anerkennungsbestätigung eines Kindes (Vaterschaftsanerkennung)
Eine Bestätigung der Anerkennung eines Kindes kann nur vom Zivilstandsamt Horgen ausgestellt werden, wenn das Kind in Horgen beurkundet worden ist.

Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungen vor dem 1. Okbober 2004 nur beglaubigte Kopien aus dem Anerkennungsregister ausgestellt werden können.

Anerkennungsbestätigungen können nur ausgestellt werden, wenn die Anerkennung in Horgen, Hirzel oder Oberrieden erfolgt ist.

Damit wir Ihnen das richtige Dokument ausstellen können, bitten wir Sie, einen Verwendungszweck anzugeben. 

Berechtigt zum Bezug einer Anerkennungsbestätigung sind folgende Personen

  • der anerkennende Kindsvater (inkl. gesetzlicher Vertretung)
  • das anerkannte Kind (inkl. gesetzlicher Vertretung)
  • Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht von einer dieser obgenannten Person
  • Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht von einer dieser obgenannten Person.

Zugehörige Objekte

Preis

Fr. 30.00
(Online-Bezahlung)

Bemerkung

 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.