Inhalt

Dauernde Verkehrsanordnungen

5. Juni 2020
Auf Antrag der Gemeinde Horgen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

(Die Anpassungen erfolgen aufgrund des am 25. November 2019 durch den Gemeinderat beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzepts).

Parkieren gegen Gebühr, werktags, 08.00 – 20.00 Uhr, max. 2 Stunden
Pos 01 Dammstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 4 und 14/16 sowie vor Spätzstrasse

Parkieren gegen Gebühr, werktags, 08.00 – 20.00 Uhr, max. 1 Stunde
Pos 02 Alte Landstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 24
Pos 03 Dorfgasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5 und 28

Parkieren gegen Gebühr, werktags, 06.00 – 20.00 Uhr, max. 30 Minuten
Pos 04 Bahnhofstrasse, neben Liegenschaft Nr. 6 (Postgebäude)

Parkieren gegen Gebühr, täglich, 08.00 – 20.00 Uhr, max. 4 Stunden
Pos 05 Seegartenstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 20 (Parkbad Seerose) bis SBB-Fussgängerunterführung

Weiter wurde verfügt:
Hirzel, Bergstrasse, Parkplatz reformierte Kirche
Pos 06 Auf dem speziell signalisierten und markierten Parkfeld ist das Parkieren nur mit Fahrzeugen von Gehbehinderten gestattet.

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich, Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder die Positions-Nr. zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Zugehörige Objekte