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Pilzkontrolle

31. Juli 2019
Ab Samstag, 3. August 2019 bis Ende Oktober 2019 wird für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Wädenswil eine zentrale Pilzkontrolle in Horgen angeboten.

Kontrollzeiten*

Montag 19.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch, Samstag und Sonntag 18.00 - 19.00 Uhr


*Im November nur auf Anfrage, Telefon 043 244 00 88, 044 725 42 63 oder 044 729 94 53

Die Pilzkontrolle wird für alle beteiligten Gemeinden zentral in Horgen durchgeführt.

Lokalität
Gärtnerhaus auf dem Friedhofsareal
Kirchstrasse 58, 8810 Horgen
(50 m oberhalb reformierter Kirche, Eingang von Seite Kirchstrasse)

Auszug aus der kantonalen Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pilze (Pilzschutzverordnung) vom 23. März 1983:

§ 2      
Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.

§ 5      
Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis und mit 10. Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

§ 6
Übertretungen dieser Verordnung kann mit Busse bis Fr. 1'000.00 bestraft werden.

Für Hirzel, Horgen, Oberrieden und Wädenswil amten als Ortspilzexperten:

Godi Leuthold, Horgen; Anton Kälin, Horgen; Susanne Hofmann, Hirzel

Auskünfte unter:
Godi Leuthold
Telefon 043 244 00 88
godi.leuthold@bluewin.ch

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Energie und Umwelt, Telefon 044 728 42 91, energieumweltamt@horgen.ch.

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