Inhalt

Beschlüsse der Gemeindeversammlung

11. Juni 2019
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 6. Juni 2019

Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
  1. Erhöhung Anteil Biogas am Erdgasbezug der gemeindeeigenen Liegenschaften per 1. Januar 2020 von derzeit 10 % auf neu 20 % und Bewilligung der jährlich wiederkehrenden Ausgaben um derzeit Fr. 50'000.00 - Zustimmung
  1. Bedarfsanpassung (Ausbau) der Schulsozialarbeit an der Schule Horgen und Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 133'500.00 - Genehmigung
  1. Jahresrechnung 2018 Politische Gemeinde Horgen (inklusiv Jugendpolitik Horgen) - Genehmigung
  1. Bauabrechnungen - Genehmigung


Schulliegenschaft

  • Schulraumplanung – Einrichtung Mittagstisch Burghaldenstrasse

  • Schulhaus Wührenbach, Horgenberg – Ersatz der Heizungsanlage

  • Schulhaus Bergli – Ersatz der Heizungsanlage

  • Schulhaus Rainweg – Erneuerung der Fenster

  • Schulhaus Rotweg – Erneuerung der Fenster

Tiefbau

  • Alte Landstrasse/Lindenstrasse – neue und optimierte Verkehrsführung


Rechtsmittelbelehrung
Beim Bezirksrat Horgen, Postfach, Seestrasse 124, 8810 Horgen, können - von der Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  •  innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeinde- versammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
  • innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).


Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll über die Geschäfte der Gemeindeversammlung liegt ab Mittwoch, 12. Juni 2019, in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus (2. OG, Büro 502), zur Einsicht auf.

Gemeinderat Horgen

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