Inhalt

Öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb

24. Mai 2019
Öffentliche Auflage eines akustischen Sanierungsprojektes in der Gemeinde Horgen

Das folgende Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) öffentlich aufgelegt:

Gemeinde Horgen
Lärmschutz Staatsstrassen, Teilprojekt NEB-Abschnitt Zugerstrasse
Akustisches Sanierungsprojekt Schallschutzfenster (nach § 16 und 17 StrG)

Die Projektunterlagen liegen vom 24. Mai 2019 bis 24. Juni 2019 auf und können wie folgt eingesehen werden:

Gemeindeverwaltung Horgen, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Montag, 08.00 - 11.30 und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag, 07.30 - 15.00 Uhr

Einsprachen gegen Schallschutzfenster-Projekte können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Corinne Brown, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt und 
Gemeinde Horgen

Zugehörige Objekte