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Privater Gestaltungsplan „Tödistrasse 63“

24. Mai 2019

öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Horgen hat an der Sitzung vom 1. April 2019 dem privaten Gestaltungsplan "Tödistrasse 63" zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zugestimmt.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 24. Mai 2019 bis zum 23. Juli 2019 bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind spätestens bis zum 23. Juli 2019 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.

Gemeinderat Horgen

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