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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
S-0173346.1
Transformatorenstation Zugerstrasse 231a
- Neubau Trafostation auf Parzelle HN11453 der Gemeinde Horgen
Koordinaten: 2688851 / 1232534
L-0229581.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Hüttenstrasse 15 und Zugerstrasse 231a
- Neubau, Erschliessung der Trafostation Zugerstrasse 231a
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die Gemeindewerke Horgen, Seestrasse 335, 8810 Horgen, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 24. Mai bis 24. Juni 2019 in der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau (Büro 510) während den Bürozeiten öffentlich aufgelegt.
Rechtliche Hinweise
Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Anmeldestelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind bei der Anmeldestelle einzureichen.
Anmeldestelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |