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Teilrevision der Nutzungsplanung "Bahnhof Horgen Oberdorf" - Bekanntmachung des Inkrafttretens

22. Februar 2019

Die Teilrevision der Nutzungsplanung "Bahnhof Horgen Oberdorf" wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2018 und von der Kant. Baudirektion Zürich mit Verfügung vom 3. Dezember 2018 genehmigt bzw. festgesetzt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 18. Februar 2019 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision der Nutzungsplanung "Bahnhof Horgen Oberdorf" tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.

Gemeinde Horgen

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