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Erneuerungswahl Kath. Synode Horgen
Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023
Publikation des definitiven Wahlvorschlags (Wahlanordnung)
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Erneuerungswahl des Mitglieds der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 – 2023 liegt folgender Wahlvorschlag für die Römisch-katholische Kirchgemeinde Horgen (ohne Dorfteil Hirzel) vor:
Kuster Madeleine Maria, geb. 1960, Kauffrau, Traubenweg 3, 8810 Horgen.
Die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte sind nicht erfüllt.
Die Urnenwahl wird am 10. Februar 2019 durchgeführt. In Anwendung von Art. 22 der Kirchenordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 lit. a GPR wird ein gedruckter Wahlzettel mit dem Namen der vorgeschlagenen Person verwendet.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Horgen