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Einladung zur Gemeindeversammlung

30. April 2019
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom
Donnerstag, 6. Juni 2019, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
  1. Erhöhung Anteil Biogas am Erdgasbezug der gemeindeeigenen Liegenschaften per 1. Januar 2020 von derzeit 10 % auf neu 20 % und Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Ausgaben um derzeit Fr. 50'000.00 - Zustimmung
  1. Bedarfsanpassung (Ausbau) der Schulsozialarbeit an der Schule und Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 133'500.00 - Genehmigung
  1. Jahresrechnung 2018 Politische Gemeinde Horgen (inkl. Jugendpolitik Horgen) - Genehmigung
  1. Bauabrechnungen - Genehmigung

    Schulliegenschaften
    Schulraumplanung - Einrichtung Mittagstisch Burghaldenstrasse
    Schulhaus Wührenbach - Erneuerung der Heizungsanlage
    Schulhaus Bergli - Erneuerung der Heizungsanlage
    Schulhaus Rainweg - Erneuerung der Fenster
    Schulhaus Rotweg - Erneuerung der Fenster

    Tiefbau
    Alte Landstrasse/Lindenstrasse - neue und optimierte Verkehrsführung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen ferner in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus Horgen (2. OG) zur Einsicht auf und werden auf www.horgen.ch publiziert.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis am 21. Mai 2019, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen

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