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Einladung zur Gemeindeversammlung

30. Oktober 2012
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom

Donnerstag, 13. Dezember 2012, 20.00 Uhr,
im Gemeindesaal Schinzenhof

zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
  1. Duschensanierung sowie Neuversiegelung des Hallenbodens in der Sporthalle Waldegg –  Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 380‘000.00
  2. Energetische Sanierung des Anbaus des Schulhauses Berghalden –  Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1‘100‘000.00
  3. Abschluss eines Mietvertrages mit der Stäubli AG, Pfäffikon SZ, für den Betrieb eines Kindergartens – Kreditbewilligung von Fr. 34‘644.00 (jährlich wiederkehrend)
  4. Abschluss eines Mietvertrages mit der Stiftung „Haus Tabea Horgen“ für den Betrieb eines Kindergartens – Kreditbewilligung von Fr. 46‘160.00 (jährlich wiederkehrend)
  5. Umgestaltung des Doppelknotens Stocker-/ Einsiedler- und Oberdorfstrasse –  Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1‘620‘000.00
  6. Neubau eines kombinierten Rad-/Gehwegs entlang der Stockerstrasse im Abschnitt Gumelen- bis Einsiedlerstrasse  –  Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 980‘000.00
  7. Parkierungskonzept mit neuem Parkierungsreglement – Genehmigung und Kreditbewilligung von Fr. 420‘000.00
  8. Masterplan Energie und Förderprogramm 2013 bis 2016 – Genehmigung und Kreditbewilligung von insgesamt Fr. 1‘400‘000.00
  9. Initiative „Schrittweise Umgestaltung des Horgner Friedhofs in eine parkähnliche Anlage“
  10. Voranschlag 2013 Politisches Gemeindegut und Festsetzung Steuerfuss – Genehmigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen im Präsidialamt zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, also bis am 28. November 2012 schriftlich an den Gemeinderat zu richten.


Gemeinderat Horgen

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