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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

5. Oktober 2022
Der Gemeinderat informiert über aktuelle Beschlüsse.
  1. Spitex: Beschaffung Fahrzeug: Genehmigung
  2. Sportbad Käpfnach Foliensanierung – Kreditantrag und Auftrag: Genehmigung
  3. Krankenversicherung Prämienverbilligung: Abnahme Revisionsbericht 2022
  4. Konzessionserneuerung Kraftwerk Käpfnach am Aabach: Genehmigung
  5. Trafostation Waldeggstrasse: Projektbewilligung und Kreditfreigabe
  6. Mittlere Hünerbühl – Werkleitungsersatz: Genehmigung
  7. Mülibüel Hirzel – Wasserleitungsersatz: Genehmigung
  8. Anpassung Förderreglement Energie: Genehmigung
  9. Revision Gaspreise ab 1. Oktober 2022: Genehmigung
  10. Wahlwerbung kantonale Wahlen sowie National- und Ständeratswahlen
  11. Revisionsbericht Sachbereichsrevisionen 2022: Genehmigung
  12. Sanierung Schinzenhof-Parking – Kreditantrag: Genehmigung
  13. Erteilte Baubewilligungen

 

1. Spitex: Beschaffung Fahrzeug: Genehmigung
Die Spitex Horgen-Oberrieden verfügt über verschiedene Dienstfahrzeuge. Für den Einsatz in den Berggebieten Horgens braucht es auch 4WD Fahrzeuge. Eines davon muss nun ein Jahr früher ersetzt werden (teure Reparaturkosten). Der Kredit wurde im Budget 2023 eingestellt. Ein durchgeführter Kostenvergleich hat beim Dacia Duster zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Ergebnis geführt. Der Gemeinderat hat in der Folge einen Ausführungskredit von Fr. 24'000.00 (gebundene Ausgabe) bewilligt.

2. Sportbad Käpfnach Foliensanierung – Kreditantrag und Auftrag: Genehmigung
Die Folie im Sportbad Käpfnach ist am Ende der Nutzungsdauer. Es ist besonders wichtig, die Arbeiten unmittelbar nach Saisonende 2022 auszuführen, um die Restwärme des Sees für eine optimale Folienverlegung auszunutzen. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat die Kosten von Fr. 210'000.00 für die Ausführung des Projektes "Foliensanierung Sportbad Käpfnach" als gebundene Ausgabe (inkl. MwSt.) zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

3. Krankenversicherung Prämienverbilligung: Abnahme Revisionsbericht 2022
Die Revision "Krankenversicherung Prämienverbilligung 2021" fand im Sommer 2022 statt und wurde durch die Firma Verwaltungsrevisionen GmbH, Dielsdorf, durchgeführt. Aufgrund der positiven Resultate der stichprobenweisen Überprüfung hat der Gemeinderat den vorliegenden Bericht über die Revision genehmigt.

4. Konzessionserneuerung Kraftwerk Käpfnach am Aabach: Genehmigung
Das Wasserkraftwerk Aabachweiher-Käpfnach wird durch die Gemeindewerke Horgen betrieben und speist pro Jahr rund 1 GWh ins eigene Stromnetz ein. Dabei werden jedoch die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gemäss Gewässerschutzgesetz nicht mehr vollumfänglich eingehalten. Entsprechend liegen Verfügungen der kantonalen Behörden zur Sanierung vor. Das Ingenieur Büro Entegra Wasserkraft AG wurde beauftragt, die zukünftigen Möglichkeiten der Wasserkraftnutzung am Aabach unter den Auflagen des neuen Gewässerschutzgesetzes in einer Vorstudie zu untersuchen. Favorit bei dieser Auslegeordnung ist die erneute Erlangung einer Wasserkraftkonzession. Die Kosten für die Projektierung des Projektes "Konzessionserneuerung Kraftwerk Käpfnach" wurden im Budget 2022 mit Fr. 500'000.00 ordentlich budgetiert. Der Gemeinderat hat das Projekt nun bewilligt und den Projektierungskredit von Fr. 300'000.00 freigegeben.

5. Trafostation Waldeggstrasse: Projektbewilligung und Kreditfreigabe
Teile der Trafostation Waldeggstrasse sind über 40 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das bestehende Gebäude wird neu gestrichen und erhält eine neue Tür. Die gesamte elektrische Infrastruktur wird ersetzt. Zusätzlich werden zwei zuführende Mittelspannungsleitungen ebenfalls altershalber ersetzt. Die Kosten für die Ausführung des Projektes wurden im Budget 2022 mit Fr. 370'000.00 ordentlich budgetiert. Der Gemeinderat hat diesen Ausführungskredit nun bewilligt. Die Gesamtkosten für die Ausführung des Projektes belaufen sich jedoch auf Fr. 469'000.00 und weichen somit um Fr. 99'000.00 vom budgetierten Betrag ab. Der Gemeinderat hat in der Folge der Ausführung des Projekts zugestimmt und den zusätzlichen Ausführungskredit von Fr. 99'000.00 zu Lasten des gemeinderätlichen Kreditrahmens und der Investitionsrechnung bewilligt.

6. Mittlere Hünerbühl – Werkleitungsersatz: Genehmigung
Die Wasserleitung aus dem Jahr 1954 muss altershalber ersetzt werden. Die heute parallelführende Niederspannungsleitung des Elektrizitätswerks, ebenfalls in die Jahre gekommen, wird aus Synergiegründen gleichzeitig ersetzt. Die Kosten für die Ausführung des Projektes Mittlere Hünerbühl wurden im Budget 2022 auf Fr. 250'000.00 ordentlich budgetiert und der Gemeinderat hat den Ausführungskredit nun bewilligt. Die Gesamtkosten für die Ausführung des Projektes Mittlere Hünerbühl belaufen sich auf Fr. 260'000.00 und weichen somit um Fr. 10'000.00 bzw. 4 % vom budgetierten und bewilligten Betrag ab. Die Kosten von Fr. 10'000.00 wurden im Budget nicht budgetiert. Der Gemeinderat hat in der Folge der Ausführung des Projekts zugestimmt und den zusätzlichen Ausführungskredit von Fr. 10'000.00 zu Lasten des gemeinderätlichen Kreditrahmens und der Investitionsrechnung bewilligt.

7. Mülibüel Hirzel – Wasserleitungsersatz: Genehmigung
Die Wasserleitung Mülibüel Hirzel hat einen unbekannten Jahrgang und verursachte in den letzten Jahren 5 Rohrbrüche und sollte deshalb ausser Betrieb genommen werden. Die ursprüngliche Linienführung wird dabei geändert, da durch die Druckzonenzusammenlegung gewisse Teile der Leitung nicht mehr gebraucht werden. Der Prozess zur kontinuierlichen Erneuerungen der Anlagen und des Leitungsnetzes gilt auch für diese Leitung. Die Leitung soll durch eine neue Leitung ersetzt werden. Der Gemeinderat hat den Ausführungskredit von Fr. 199'000.00 für das Projekt "Wasserleitung Mülibüel Hirzel", welches nicht im Budget 2022 budgetiert wurde, zu Lasten des gemeinderätlichen Kreditrahmens und der Investitionsrechnung bewilligt.

8. Anpassung Förderreglement Energie: Genehmigung
Die Gemeinde Horgen hat seit 2009 ein Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung von Privatprojekten in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Aus verschiedenen Gründen muss das Reglement angepasst werden. Dies unter anderem da auf den 1. September 2022 das neue Zürcher Energiegesetz in Kraft gesetzt wurde. Der Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Energieträger wurde damit faktisch zur Pflicht. Eine Förderung ist nicht mehr notwendig. Die Revision ist dringend, da aktuell wöchentlich bis zu Fr. 30'000.00 Fördergelder ausgeschüttet bzw. zugesichert werden. Der Gemeinderat hat das neue "Förderreglement Erneuerbare Energie und Mobilität" genehmigt. Es wird auf den 1. November 2022 in Kraft gesetzt und ersetzt das "Förderreglement energieeffizientes Bauen, erneuerbare Energie und Mobilität".

9. Revision Gaspreise ab 1. Oktober 2022: Genehmigung
Ende Juni 2022 publizierte die Gemeinde Horgen die neuen Gaspreise. Die Revision der Gaspreise per 1. Juli 2022 wurde aufgrund eines Rekurses und der Nichtanhörung des Preisüberwachers zurückgezogen. Die Unterdeckung im Geschäftsbereich Gas hat sich dadurch weiter verschärft. Nach dem Rückzug des Beschlusses haben die Gemeindewerke den Preisüberwacher zur Stellungnahme zur Revision der Gaspreise eingeladen. Dieser stellt sich nicht gegen die neuen Preise. Der Gemeinderat hat nun die neuen Preise per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die neuen Preise finden sich online unter https://www.horgen.ch/publikationen/66783.

10. Wahlwerbung kantonale Wahlen sowie National- und Ständeratswahlen
Für die anstehenden kantonalen Wahlen vom 12. Februar 2023 sowie die Nationalrats- und Ständeratswahlen vom 22. Oktober 2023 werden die Kosten für die Couverts, Adressierung und das Porto des gemeinsamen Wahlinformationsversands von der Gemeinde übernommen. Die Gesamtkosten für den Versand der Wahlinformationen belaufen sich auf insgesamt ca. Fr. 26'000.00. Im Budget 2023 ist der entsprechende Beitrag eingestellt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Budgets 2023 an der Budget-Gemeindeversammlung.

11. Revisionsbericht Sachbereichsrevisionen 2022: Genehmigung
Revisoren der Verwaltungsrevisionen AG, 8157 Dielsdorf, führten im Juli 2022 eine Sachbereichsrevision Anlagenbuchhaltung bei der Politischen Gemeinde Horgen durch. Das Prüfungsergebnis wurde sowohl der Gemeindeverwaltung als auch dem Gemeinderat mitgeteilt. Der Gemeinderat hat nun den Bericht über die Sachbereichsrevision genehmigt.

12. Sanierung Schinzenhof-Parking – Kreditantrag: Genehmigung
Die Einstellhalle Schinzenhof wurde 1968 als Stahlbetonbauwerk erstellt. Die Stahlbe­ tondecken sind als punktgestützte Flachdecken ausgebildet. Ausser in der Parkebene 2 besteht der Bodenbelag aus Hartbeton. Auf dem Bodenbelag sowie auf den Decken­ unterseiten mehrerer Parkebenen sind Risse sowie Abplatzungen erkennbar. Zudem sind im Bereich der Luftschutzräume Wassereinbruchstellen festgestellt worden. Nun sollen die vorliegenden Sanierungsmassnahmen in diesem Jahr geplant, und in den Jahren 2023, 2024 und 2025, in drei Etappen umgesetzt werden. Die Kosten für die Planung des Projektes "Sanierung Parking" wurden im Budget 2022 ordentlich budgetiert. Der Gemeinderat hat den Planungskredit von Fr. 50'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

13. Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen gemäss Projektunterlagen und unter bestimmten Auflagen und Vorbehalten erteilt:

  • mittsu immobilien ag, Innenumbau, Ausbau Estrich mit Dacheinschnitten und neuen Dachflächenfenstern sowie Umnutzung Restaurant in Gewerbe auf dem Grundstück an der Oberdorfstrasse 60
  • Stäubli Andreas und Stalder Estrina, Neubau Wohnbox (befristet) auf dem Grundstück am Obstgartenweg/Pfarrmattsteig
  • Werubau AG, Abbruch Gebäude und Neubau Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen und einer Einstellhalle auf dem Grundstück an der Einsiedlerstrasse 216
  • F. Aeschbach AG, Mieterausbau und Einbau Lüftungsanlage an Gebäuden auf dem Grundstück an der Tödistrasse 46 und 48
  • Rinck Martin und Christine, Abbruch bestehendes Gebäude und Neubau Einfamilienhaus auf dem Grundstück an der Kummrütistrasse 48.

Gemeinderat Horgen