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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats zum Budget 2023

4. Oktober 2022
Minderausgaben von über 8 Mio. Fr. beim Finanzausgleich führen zu einem Ertrags-überschuss von Fr. 551'500.00.

Der Steuerfuss soll bei 90 % gehalten werden, dies ist gemessen am wirtschaftlichen Umfeld und einem Eigenkapital per Ende 2021 von über 126 Mio. Fr. vertretbar. Dank tieferen Finanzausgleichszahlungen kann wieder (nach 2019 und 2020) eine Einlage in die finanzpolitische Reserve gemacht werden.

Denn auch mit dem Instrument der finanzpolitischen Reserve (Ersatzinstrument für die bisherigen zusätzlichen Abschreibungen) von Fr. 3'000'000.00 resultiert bei einem Steuerfuss von 90 % ein Ertragsüberschuss von Fr. 551'500.00. Somit wird die finanzpolitische Zielsetzung "stabiler Steuerfuss" für das Jahr 2023 erreicht.

Allgemeines

Das Budget geht von einem approximativen Steuerertrag 100 % von 123,2 Mio. Franken aus und ist damit gleich hoch wie im Budget 2022. Der Steuerfuss ist mit 90 % (Vorjahr 90 %), ein Steuerprozent mit Fr. 1‘232‘000.00 (Vorjahr Fr. 1‘232‘000.00) berechnet. Es resultiert ein voraussichtlicher Steuerertrag von 110,9 Mio. Franken.

Finanzpolitische Reserve
Im Budget 2023 ist eine Einlage von Fr. 3'000‘000.00 als finanzpolitische Reserve budgetiert. Mit der finanzpolitischen Reserve erhalten die Gemeinden ein Instrument, um Schwankungen des Jahresergebnisses zu glätten oder ein angestrebtes Eigenkapitalziel zu erreichen. Die Reserve ist im Gegensatz zu den Vorfinanzierungen von Investitionsvorhaben nicht zweckgebunden. Sie dient ausschliesslich der finanzpolitischen Steuerung. In der Jahresrechnung ist eine budgetierte Einlage in die Reserve unabhängig vom Jahresergebnis im budgetierten Umfang zu vollziehen. Sie führt zu einem höheren Aufwand und senkt somit den Ertragsüberschuss bzw. vergrössert den Aufwandüberschuss.

Finanzausgleich
Mit einer Steuerkraft von rund 140 % vom Mittelwert sind Zahlungen an den Ressourcenausgleich (ab 110 %) zu leisten. Entsprechend hängen die gesamthaft verfügbaren Mittel massgeblich von der Entwicklung der kantonalen Steuerkraft und der Entwicklung der Grundstückgewinnsteuern ab.

Anspruch auf demografischen bzw. geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich besteht nicht.

Im Budget 2023 werden 22,7 Mio. Fr. (Vorjahr 31,0 Mio. Fr.) Finanzausgleich eingestellt.

Massgebend für die Berechnung des Finanzausgleichs sind der erwartete Steuerabschluss 2023 sowie das erwartete kantonale Mittel 2023. Dieses wird sich – gemäss Schätzung Kanton – von Fr. 3'600.00 (Budget 2022) auf Fr. 4'100.00 (Budget 2023) pro Einwohner erhöhen.

Investitionen
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen sind für das Budgetjahr mit insgesamt Fr. 25‘049‘000.00 (Vorjahr Fr. 24‘996'000.00) veranschlagt. Davon entfallen Fr. 9'420'000.00 auf die gebührenfinanzierten Bereiche und Fr. 15‘629‘000.00 ins Gemeindegut (steuerrelevant).

Erfolgsrechnung
Mehrausgaben von rund 1,5 Mio. Fr. resultieren beim Ressort Liegenschaften. Hauptgrund sind Mindereinnahmen bei den Pacht- und Mietzinsen der Finanz- und Verwaltungsliegenschaften sowie Mehrausgaben bei den Schulliegenschaften sowie den Dienstleistungen Dritter (Springereinsätze).

Mehrausgaben von rund 2,7 Mio. Fr. (ohne Schulliegenschaften) resultieren beim Ressort Bildung. Hauptgrund sind die Besoldungskosten der Schule aufgrund steigendem Personalbedarf. Weitere Mehrausgaben sind bei den Konten "Besoldung kantonales Lehrpersonal", u.a. dem Kindergartenpersonal (Lohnanpassungen), ICT (Urnenabstimmung vom 28. November 2021), bei der Kostenstelle "Sonderschule" sowie "Schulergänzende Betreuung" aufgrund steigender Schülerzahlen zu verzeichnen.

Mehrausgaben von rund 3,1 Mio. Fr. resultieren beim Ressort Gesellschaft. Hauptgrund sind Mehrausgaben bei der gesetzlich wirtschaftlichen Hilfe, den Schutzbedürftige mit Schutzstatus S aufgrund des Ukraine-Konflikts sowie der Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime.

Die Personalaufwendungen erhöhen sich um rund 1,8 Mio. Fr. Hauptgrund dieser Mehraufwendungen sind zusätzlich beantragte Stellen der Schul- und Gemeindeverwaltung, welche teilweise mit der übergeordneten neuen Gemeindeordnung sowie den Urnenabstimmungen vom November 2021 begründet sind.

Der Sach- und Betriebsaufwand erhöht sich um 20,6 Mio. Fr. Hauptgrund dieser Mehraufwendungen sind die steigenden Energiekosten.

Bei den ordentlichen Steuern Rechnungsjahr werden – bei einem Steuerfuss von 90 % - Einnahmen von rund 110.9 Mio. Fr. erwartet (analog Budget 2022). Der Anteil Steuern der juristischen Personen (Firmen) ist stabil bei weiterhin hohen 41 % (Rechnung 2021: 41 %; Budget 2022: 41 %).

Bei den Entgelten rechnet man mit Mehrerträgen von rund 17,9 Mio. Fr. im Vergleich zum Budgetjahr 2022. Grund dafür sind die höheren Einnahmen bei den gebührenfinanzierten Abteilungen des Bereichs Werke (Strom, Gas und Fernwärme).

Für die Werke, Abwasser, Kehricht sowie Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten sind weniger Einlagen in Spezialfinanzierungen geplant, nämlich 0,8 Mio. Fr. weniger im Vergleich zum Jahr 2022. Entnahmen sind mehr geplant, nämlich rund 1 Mio. Fr. mehr im Vergleich zum Jahr 2022.

Ausblick
Unsere grössten Horgner Unternehmen, die über 80 % der Steuern der Juristischen Personen einbringen, erwarten, dass im Jahr 2023 mit gleich hohen Steuereinnahmen wie im Rechnungsjahr 2022 gerechnet werden kann. Die Steuereinnahmen der Firmen sind komfortabel. Dieser Entwicklung muss weiterhin Sorge getragen werden. Ein wirtschaftlicher Einbruch bzw. die Abwanderung von Firmen würden Horgens Steuereinnahmen mittelfristig empfindlich treffen und entsprechend markant reduzieren.

Nachdem sich für die Finanzhaushalte bessere Aussichten durch die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie abzeichnen, führt der Ukraine-Krieg zu neuen Unsicherheiten.

Die grössten Haushaltsrisiken sind bei der weiterhin unsicheren konjunkturellen Entwicklung (Steuern inkl. Finanzausgleich), stärkeren Aufwandzunahmen, tieferen Grundstückgewinnsteuern oder ungünstigen gesetzlichen Veränderungen auszumachen.

Die Gemeinde wird weiterhin haushälterisch mit den Steuereinnahmen umgehen. Ziel war und ist ein solider Finanzhaushalt sowie ein konkurrenzfähiger Steuerfuss. Dem Aufwand ist in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Aufwandsteigerungen sind kritisch im Auge zu behalten. Vor allem die überdurchschnittlich hohen Mehrausgaben bei den Personalaufwendungen – aufgrund der wachsenden Bevölkerung - belasten den Gemeindehaushalt mehr und mehr. Dringende Grossprojekte wie die Schaffung von Schulraum, aber auch Investitionen in Sportliegenschaften mit all den unvermeidbaren Folgekosten (z. B. Abschreibungen und Unterhalt) und die Anpassung des Strassenraums an das erhöhte Verkehrsaufkommen werden an den Reserven zerren. Die ökologischen Anliegen sind grösstenteils auch nicht kostenneutral umsetzbar. Das aufmerksame Verfolgen der Entwicklung der Wirtschaftslage und der finanziellen Gegebenheiten Horgens ist also weiterhin eine Daueraufgabe, damit auf Veränderungen auch finanziell zeitgerecht und zielgerichtet reagiert werden kann.

Die Gemeinde Horgen mit seiner wachsenden Bevölkerung muss weiterhin optimal versorgt werden. Das durchschnittlich hohe Investitionsvolumen verlangt weiterhin nach einer bewussten Priorisierung, nicht unbedingt notwendige Projekte sind auf später zu verschieben oder zu streichen. So muss klar zwischen den notwendig zu leistenden und den wünschenswerten Aufgaben unterschieden werden. Investitionen müssen unter diesen Aspekten sorgfältig geprüft werden. Zusätzliche betriebliche Folgekosten aus den geplanten Investitionsprojekten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Aus dem Willen heraus, dass Horgen eine rundum attraktive Gemeinde und auch in Zukunft finanziell gesund bleiben soll, beantragt der Gemeinderat daher, den Steuerfuss im Jahr 2023 weiterhin bei 90 % zu belassen.

Gemeinderat Horgen

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