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Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode der Röm.-kath. Körperschaft für die Amtsdauer 2023 - 2027
Auf die Röm.-kath. Kirchgemeinde Horgen entfallen zwei Sitze. Die Wahl wird nach Art. 21 und 22 der Kirchenordnung (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.
Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde Horgen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt
haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder
Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Horgen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens am 8. November 2022 der wahlleitenden Behörde, Gemeinderat Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, einzureichen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der wahlleitenden Behörde erhältlich.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastr. 99, 8032 Zürich, erhoben werden (§ 47 lit. d KO). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Horgen, 29. September 2022 Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 728 42 88 | praesidiales@horgen.ch |